Hallo,
Ich hab mal eine Frage.Ich bin mit meinen beiden kindern(getrennt vom erzeuger) in einer neuen Partnerschaft.
Wir wollen zusammen in eine wohnung ziehen,seine mutter gibt uns den tipp gar nichts davon zu erzählen sondern das ich allein den vertrag unterzeichnen soll und ihn gar nicht erst angeben soll.
ich habe aber davon gehört und gelesen das das amt evt kontrollieren kann und in dem fall das es auffliegt ich richtig ärger bekommen kann.
stimmt das?und wenn ja in wiefern?
liebe grüße
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Natürlich stimmt das. Selbst, wenn ihr anfangs nicht als Bedarfsgemeinschaft angesehen würdet, müsste er 1/4 der Miete zahlen. Wenn du ihn nicht angibst, zahlt dir das Amt aber die volle Miete. Und das ist Betrug, da du ihn sogar vorsätzlich verschwiegen hast. Und Betrug ist kein Kavliersdelikt. Das kann bis zum Freiheitsenzug führen!
Eigentlich sagt einem das doch schon die Logik, dass das nicht koscher ist, oder?
Turtle
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es geht darum das ich das eigentlich mit ihm geklärt hatte wir wollten heute den mietvertrag unterschreiben und dann kommt seine mutter heut und meint das ginge nicht er dürfe den nich unterschreiben,ich solle allein unterschreiben die würden uns sonst soviel abziehen etc... er ist student und hat einen 400 euro job. sie würden mir die 400 und seinen teil der miete abziehen evt auch meine bezüge auf 90 prozent kürzen. das alles nur weil ich nen partner habe der studiert???
ich bin der meinung von anfang an gewesen das man ehrlich und mit offenen karten spielt weil ich bedenken vor den konsequenzen habe.
wird mir wirklich so viel abgezogen?und müssen beide den mietvertrag unterschreiben?
liebe grüße -
Das mit den 10% Regelsatz (und Wegfall des Mehrbedarfs Alleinerziehung) sowie 1/4 der Miete Abzug wäre, wenn man euch als Bedarfsgemeinschaft betrachtet. Denn dann würdet ihr berechnet, wie wenn ihr ein Ehepaar wärt (und die können auch damit überleben, es bekommen ja auch Ehepaare ALG 2!!!). Wenn er nur 400 Euro Einkommen hat, wird nichts auf dich angerechnet, er braucht die 400 Euro ja für sich selbst.
Wenn ihr noch nicht als BG betrachtet würdet, dann wäre es so, wie ich schon geschrieben habe.
Ob das Amt jetzt schon eine BG sieht, obwohl ihr erst zusammenzieht und noch kein Jahr zusammenlebt: das weiß ich natürlich nicht.
Es liegt jetzt an euch, zu betrügen oder nicht zu betrügen. Ihm würde ja nichts passieren, seine Mutter hat daher gut reden. Du wärest diejenige, die mit einer Betrugsanzeige rechnen muss, wenn das Ganze auffliegt. Denn, wie ich schon schrieb: es ist definitiv Betrug, was die Mutter da vorgeschlagen hat.
Turtle
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