Hallo,
demnächst muss mein Vater vllt Unterhalt für mich zahlen. EIn Richtwert ist ja die Düsseldorfer Tabelle.
Meine Eltern sind getrennt, meine MUtter erhält Hartz 4 und mein Vater arbeitet. Meine Mutter erhält das Kindergeld und gibt es mir monatlich. Wird das ganze Kindergeld oder 50% vom Unterhalt abgezogen? Ich habe nämlich beides über Google gefunden und bin mir nicht sicher.
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hallo horstjuergen,
Vorab um Deine Frage zu beantworten, müsste man wissen wie alt du bist? Weiter was machst du also Schule oder Ausbildung?
So einfach mal in DDT schauen reicht womöglich nicht aus.gruß Sundown
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hallo,
ich bin 24 und werde ab dem WS studieren, erhalte für JUni - August Hartz 4 und lebe alleine. -
hallo Horst,
bei Volljährigen wird das Kindergeld voll angerechnet, allerdings ist auch Deine Mutter Barunterhaltspflichtig, desweiteren ist vorrangig Bafög zu beantragen, wenn Du studieren möchtest.
Ob überhaupt noch anspruch auf KU besteht, ist eine andere Frage, was hast du denn zwischen Abi und Studien beginnen gemacht, 24 jahre ist spät, aber das muß im einzelfall dann mit einem RA geklärt werden.
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Danke für die Antwort.
Also meine Mutter bezieht, wie gesagt, Hartz4 und kann mir somit keinen Unterhalt leisten.
Es ist nicht so,dass ich den Unterhalt von meinem Vater fordere, jedoch wollte sich die Unterhaltsabteilung des Jobcenters zumindest bei meinem Vater Informationen holen, soweit wie ich es verstanden habe.Ich hab nach dem Abi Zivildienst und diverse Praktika und Kellnerjobs gemacht. Aus dem letzten Job wurde ich entlassen und habe deshalb für den Übergang jetzt Hartz 4beantragt für die 3Monate. Suche aber für Juli und August noch einen Nebenjob.
Und BaFöG wird sobald ich immatrikuliert bin beantagt.
Grüße
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Hey Horst,
Klar auch wenn man Bafög beantragt werden die Informationen der Eltern eingeholt.
Eine "Verwirkung" der Ku-Ansprüche kann Ich auf den ersten Blick nicht erkennen, denke schon das Du noch etwas bekommst.Noch etwas Persönliches von mir:
Ich finde es echt toll das Du nicht so hinter dem KU von deinem Vater her bist, das sieht man leider nicht mehr all zu oft.
Ich wünsch dir alles gute auf deinem Weg.
Falls Du noch Fragen hast, kannst mir auch gerne ne PN schicken.gruß Sundown
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Vielen Dank
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Bezüglich Unterhalt und Kindergeldberechtigung sollten deine Eltern unbedingt § 64 Abs. 3 EStG lesen. Deine Mutter kann das Kindergeld dann nicht weiterhin beziehen. Dein Vater muss es beantragen. Veranlasst dies rechtzeitig, bevor die Familienkasse von sich aus dahinterkommt.
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