Hallo,
ich bin recht neu in diesem thema.
ich werde mich in naher zukunft von meiner freundin und meiner tochter trennen. ich habe mir die tage die "düsseldorfer tabelle" angeschaut und versucht sie zu verstehen - erfolglos!!!
ich bin seit acht jahren mit der mutter meiner tochter zusammen. offiziell leben sie und ihre tochter NICHT bei mir, d.h. sie sind nicht bei mir gemeldet. meine tochter ist fast sieben jahre alt mein nettogehalt beträgt ca. 2200,- €.
nun meine frage:
wieviel muss für wen bezahlen, da ich inoffiziell in einem eheähnlichem familienverhältnis mit beiden lebte?
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Hallo Thalstroem,
zuersteinmal die Mutter des Kindes bekommt gar nix.
Für das KInd sind etwa 327€ zu zahlen.
Dein Einkommen vonn 2200€ (nicht Vergessen Urlaubsgeld,Weihnachtsgeld,Überstunden,Lohnsteuerrückvergütung werden mit eingerechnet).
Also alles was du Nettoverdient hast übers Jahr wird zusammen gezählt und dann durch 12 geteilt, hiervon ziehst du nochmal 5% ab (Achtung OLG beachten, manche Gerichte erkennen nur die direkten Kosten an,keine Pauschale). Jetzt hast du deine Bereinigtes Netto, daraus ergibt sich eine Einkommensstufe in deinem Fall die dritte, da du nur für ein Kind Unterhaltspflichtig bist, zahlst du eine Stufe mehr,
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