Bedarfsgemeinschaft?

  • Hallo zusammen,


    ich habe folgendes Problem: Meine Mutter ist alleinerziehend und bei ihr wurde kürzlich ein Tumor in der Leber diagnostiziert. Nun habe ich mich für das Studieren entschieden, weshalb ich nicht arbeiten gehen konnte. Ich habe letztes Jahr mein Fachabitur beendet und musste dann ein Praktikum absolvieren. Nun habe ich, bis zum Anfang des Studiums, noch einige Monate Zeit und in der Zeit arbeite ich, um einige Schulden los zu werden und um ein bisschen Geld fürs Studium zurück zu legen.


    Da meine Mutter einige Operationen hinter sich hatte und noch auf eine Spenderleber wartet, ist es ihr aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, arbeiten zu gehen, weshalb sie Harz IV beantragen muss.


    Ich werde voraussichtlich 1400€ ~ im Monat verdienen. In der Bedarfsgemeinschaft lebt noch meine kleine Schwester(11). Womit darf ich in Zukunft rechnen? Und wenn das eintrifft, was ich befürchte, wie kann ich das umgehen? Umzug? WG?


    Danke schon mal.



    /edit: Ich bin 22 Jahre alt, die 1400 sind Brutto.

  • Du würdest mit diesem Verdienst aus der BG fallen und mit deiner Mutter und der Schwester eine HG bilden.Deine Mutter bekommt für sich und deine Schwester weiterhin ihre Leistungen und zwei Drittel der Miete.Den dritten Teil müßtest du aus deinem Einkommen tragen und dich natürlich auch selbst versorgen.Du müßtest also nicht für die beiden aufkommen.

  • Hey Kitty121,


    danke für die doch sehr positive Antwort. Dass ich mich an der Miete und am Haushaltsgeld/StromWasserHeizkosten beteilige, war für mich sowieso selbstverständlich. Mir kamen nur zweifel auf, ob das Arbeitsamt nicht versuchen würde, mir die Bürde des Unterhaltes für meine Mutter und meine Schwester auf zu zwingen.



    Hast du zufällig noch eine offizielle Quelle, die ich da zitieren könnte?

  • Es ist bei ALG2 so das du nicht für deine Eltern aufkommen mußt.


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    Wie unterscheidet sich eine Bedarfsgemeinschaft von einer Haushaltsgemeinschaft?


    Eine Bedarfsgemeinschaft besteht mindestens aus einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, dem Partner oder der Partnerin und den im Haushalt lebenden unter 25-jährigen, unverheirateten Kindern. Kinder zählen jedoch nur zur Bedarfsgemeinschaft, wenn sie ihren Bedarf nicht durch ein eigenes Einkommen oder eigenes Vermögen selbst decken können. In der Definition sind Partner/-in: Der/die nicht dauernd getrennt lebende Ehemann/-frau oder die Person, mit der der Antragsteller in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt.
    Zur Haushaltsgemeinschaft zählen alle in einem Haushalt lebenden Personen, unabhängig von Geschlecht, Alter und verwandtschaftlichen Bindungen.


    Du brauchst eigentlich dem JC nur mitteilen das du genug Einkommen hast um dich selbst zu versorgen.Anhand vom Lohnschein kannst du das ja dann auch nachweisen.