Hallöchen mal wieder.
Ich habe heute endlich mein Geld für meine Erstausstattung bekommen. Diese belief sich auf 724€. Leider kam mir nun eine Frage in den Kopf die ich vergessen hatte zu stellen. Und zwar folgende:
Muss ich hier in Köln meine Einkäufe mit den Kassenbelegen vorzeigen? Auf den Zetteln die ich bekommen habe (Schriftliche Genehmigung der Sonderleistung, der Zettel mit den Geldaufteilungen und 2 Zettel für die Lieferung eines Kühlschrankes wovon einer für meine Unterlagen ist) steht nirgendwo etwas davon. Auch mein Sachbearbeiter beim Amt hatte mir so etwas nicht gesagt.
Stattdessen sagte er mir, als ich fragen wollte ob Lieferungsgeld für die Möbel im Betrag mitenthalten ist, dass ich "mit dem Geld auskommen müsste" und davon also auch die Lieferung bezahlen kann.
Ich habe mir nun erst einmal einen Großteil der Möbel welche mir in dieser Pauschale genehmigt wurden gekauft. Habe mich aber nicht immer an die genaue Geldangabe der einzelnen Möbel gehalten. So habe ich zum Beispiel einen Sessel für 27€ gestattet bekommen, mir jedoch ein Set bestehend aus Sessel und Couch für zusammen 30€ gekauft, da ich dachte, dass das nicht so schlimm sein würde und für andere Möbel dafür auch teilweise weniger Geld ausgeben musste als maximal gestattet war. Es wird wohl auch noch 100-200€ übrig bleiben wenn ich richtig gerechnet habe. Sollte ich dieses Geld dann dem Amt zurückkommen lassen oder mir mehr Möbel kaufen (Für einen Herd gab es zum Beispiel dank der Pauschalisierung kein Geld...ob ich so einen vom Restbetrag nun kaufen könnte) oder wie läuft das nun genau wenn davon absolut nichts im Brief zu lesen ist? Bevor ich Lebenslang ins Gefängnis komme oder dick im Mist lande, frage ich hier lieber noch einmal nach : (
Ich hoffe mich kann hier jemand aufklären.