Hallo hier meine Frage ,
aus finanziellen Gründen mußten wir meine Lebensversicherung kündigen.
Jetzt kam die sofortige Streichung der Leistung für mein Mann((76,43€) mir der Begründung das der gezahlte Überschußanteil als einmaliges Einkommen zu rechnen ist. Zählt das nicht auch zum Schonvermögen wie das Deckungskapital ? oder welcher § könnte beim Wiederspruch angeführt werden; wie ist das mit der Rentenversicherung zu regeln, da ja kein Einkommen mehr aufläuft. Wer hat Erfahrungen und kann uns helfen. Danke für jeden Hinweis
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Die Überschüsse der gekündigten Police sind Einkommen, Altes Eisen - so viel ich weiß. Ich sehe da kaum Chancen für dich. Trotzdem kannst du ja mal formal in Widerspruch gehen und ggf. Begründung später nachreichen. Einen Paragraphen kann ich dir auf die Schnelle nicht nennen, ich glaube, es gibt auch keinen.
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