Eigene Wohnung

  • Hallo,meine Tochter ist 21 Jahre jung und will von ihrem Ex loskommen und ausziehen.
    Sie soll einen Antrag für eine eigene Wohnung beim HanseJobCenter stellen und diesen begründen.
    Wie stellt man solchen Antrag ??????????
    Bin für jeden Rat dankbar.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Ich habe heute erfahren,das meine Tochter einen handschriftlichen Antrag abgeben wollte,auch mit den Gründen : Trennung vom Freund,Bedrohnung durch den EX
    diese reichen denen vom Center nicht,wieso weiß ich nicht,für mich ist das ausreichend
    und nun ????

  • Deine Tochter braucht für den Auszug keine Genehmigung.Sie müßte sich eine Wohnung suchen und diese dann vom JC genehmigen lassen.Wenn sie angibt das sie sich von ihrem Freund getrennt hat und die Wohnung auf den Freund läuft kann das JC nicht verlangen das sie dort wohnen bleibt und auf der Straße kann sie ja nun auch schlecht bleiben.Sie soll sich eine Ablehnung schriftlich geben lassen dann kann sie notfalls dagegen klagen.

  • Deine Tochter sollte unbedingt auf einen schriftlichen Ablehnungsbescheid bestehen. Gegen diesen kann sie dann Widerspruch einlegen und gegebenenfalls später auch klagen.


    Ansonsten hat sie die Möglichkeit, direkt und ohne Antrag beim JC in ein Frauenhaus zu übersiedeln, die ihr dann bei der Neubeschaffung einer Wohnung und bei den Streitigkeiten mit dem JC helfen.


    Ich drücke Euch die Daumen,


    Freydis :)