Kurz zum Sachverhalt: ich bin z.Zt. wegen psychischer Erkrankung in Behandlung und nicht arbeitsfähig und beziehe ALGII. Ich wohne mit meinen vier Kindern (22, 21,19 und 18) in einer 2 1/2 Zimmer-Wohnung (68 qm). Mein Sohn schläft in der Küche, meine eine Tochter hat das ursprüngliche Esszimmer (6qm) und die beiden anderen Mädchen teilen sich das Schlafzimmer. Ich wohne im Wohnzimmer, das allerdings nur als halbes Zimmer zählt, weil man da hindurch muss, um in das Esszimmer (Kinderzimmer) zu gelangen.
Meine Esszimmertochter (19) macht ab 01.08.11 ein FSJ, wofür sie 390 EUR bekommen wird. Sie möchte nun unbedingt ausziehen (dann könnte mein Sohn aus der Küche und in ihr Zimmer und die Lage wäre etwas entspannter).
Meine Fragen: Wie stehen die Aussichten, dass der Auszug vom Jobcenter genehmigt wird?
Bekäme meine Tochter dann ergänzendes ALGII oder evtl. Wohngeld zusätzlich zu ihrem FSJ-Taschengeld?
Wie sieht das mit der Erstausstattung der Wohnung aus (falls der Umzug genehmigt werden würde)?
Für Antworten und Einschätzungen bedanke ich mich schon mal.