Hat meine Tochter Ansprüche?

  • Kurz zum Sachverhalt: ich bin z.Zt. wegen psychischer Erkrankung in Behandlung und nicht arbeitsfähig und beziehe ALGII. Ich wohne mit meinen vier Kindern (22, 21,19 und 18) in einer 2 1/2 Zimmer-Wohnung (68 qm). Mein Sohn schläft in der Küche, meine eine Tochter hat das ursprüngliche Esszimmer (6qm) und die beiden anderen Mädchen teilen sich das Schlafzimmer. Ich wohne im Wohnzimmer, das allerdings nur als halbes Zimmer zählt, weil man da hindurch muss, um in das Esszimmer (Kinderzimmer) zu gelangen.


    Meine Esszimmertochter (19) macht ab 01.08.11 ein FSJ, wofür sie 390 EUR bekommen wird. Sie möchte nun unbedingt ausziehen (dann könnte mein Sohn aus der Küche und in ihr Zimmer und die Lage wäre etwas entspannter).


    Meine Fragen: Wie stehen die Aussichten, dass der Auszug vom Jobcenter genehmigt wird?
    Bekäme meine Tochter dann ergänzendes ALGII oder evtl. Wohngeld zusätzlich zu ihrem FSJ-Taschengeld?
    Wie sieht das mit der Erstausstattung der Wohnung aus (falls der Umzug genehmigt werden würde)?


    Für Antworten und Einschätzungen bedanke ich mich schon mal.

  • Sei mir bitte nicht böse aber das du in dieser Situation krank wirst ist kein Wunder.Weshalb hast du denn keine größere Wohnung bezogen.Du wirst da keine Genehmigung brauchen denn mit dem Einkommen plus Kindergeld liegt deine Tochter über dem Regelsatz und würde vom ALG2 nichts bekommen sondern müßte dann Wohngeld beantragen.Kommt darauf an ob deine Tochter mit dem Geld eine Wohnung bezahlen könnte und sich selbst unterhalten.



  • Du solltest umgehend einen GdB-Antrag stellen und einen Reha-Antrag beim JC. Bei letzterem ist Dir bestimmt das örtliche Arbeitslosenzentrum von Hilfe. Den Behindertenausweis beantragst Du am besten mit Hilfe eines entsprechenden Vereines, z.B. dem Sozialverband. Die sind Dir dann auch dabei behilflich ausreichenden Wohnraum für Dich und Deine Kinder durchzusetzen. Falls der Auszug Deiner sogenannten Eßzimmer-Tochter nur aufgrund der derzeitigen Wohnverhältnisse stattfinden soll, dann wäre dies hinfällig nach dem Umzug der ganzen Familie in einen entsprechend großen und vor allem ausreichenden Wohnraum. Euch steht ohnehin erheblich mehr Wohnraum zu, immerhin seid Ihr fünf Erwachsene!
    Nach Anerkennung als Rehabilitandin und vor allem nach der Anerkennung eines gewissen Grades einer Behinderung hast Du erheblich mehr Möglichkeiten und Rechte. In jedem Fall solltest Du aber schon jetzt bei der Gleichstellungsbeauftragten für Behinderte beim JC vorsprechen. Die sollte Dich bei allen Dingen anschließend ebenfalls unterstützen.


    Vergiß niemals, dass Du Rechte hast und dass man Dir die nicht nehmen darf. Du bettelst nicht, auch wenn das JC Dich das Glauben machen will. Ich drücke Dir die Daumen bei der Durchsetzung Deiner Rechte,


    Freydis ;)

  • Danke schön für die Antworten.


    Bezüglich des Behindertenausweises habe ich schon vor einiger Zeit mit meinen Ärzten gesprochen und die hatten mir gesagt, dass ich da keine Aussichten hätte. Deswegen habe ich da bislang keinen Antrag gestellt. Ich fühle mich im Moment außerstande, irgendwelche Rechte durchzusetzen und mich mit Schwierigkeiten auseinander zu setzen.


    Ich kann den Antrag ja mal hinschicken, aber wenn er abgelehnt wird, habe ich nicht die Kraft um irgendetwas zu kämpfen.


    Zu Kitty121: für mich ist eine Wohnung nicht einfach ein Aufenthaltsort, den man so einfach wechseln kann, aber das auszuführen, ist mir zu privat und würde auch zu weit führen :) Ich meine auch, es lohnt sich nicht, jetzt nochmal umzuziehen - meine Älteste studiert bereits, die Zweite beginnt im August ihr Anerkennungsjahr als Erzieherin und wird bald ausziehen, die Dritte macht ihr FSJ und will danach Soziale Arbeit studieren und mein Sohn macht bald Abitur und will dann auf Lehramt studieren - da werden die Kinder nicht mehr lange bei mir wohnen bleiben und dann müsste ich wieder umziehen.
    Mir ging es hier nur darum, ob das JC meiner Tochter den Auszug untersagen kann und ob sie ggf. Anspruch auf die Erstausstattung hat.


  • Ich kann das sehr gut nachvollziehen. Außenstehende können oft nicht nachvollziehen weshalb man nicht seine Rechte durchzusetzen in der Lage ist, besonders wenn man über einen gewissen Intellekt verfügt. Versuche das mit dem Antrag wirklich mal, und zwar mit Hilfe des Sozialverbandes oder einer ähnlichen Einrichtung. Die kommen auch ins Haus, wenn Du das möchtest, und außerdem wissen die wie man das alles richtig formuliert.
    Beim GdB-Antrag ist überaus wichtig, dass man genau schreibt inwiefern sich der jetzige Alltag von dem in der Vergangenheit unterscheidet, also wie der Alltag nun aussieht. In meinem Fall kann ich aus gesundheitlichen Gründen viele Tätigkeiten im Haushalt nicht mehr ausführen, selbst das Einschenken von Kaffee ist mir an den meisten Tagen nicht möglich, oder das Fahren mit Gangschaltung, um nur zwei Beispiele zu nennen. So ist es sehr hilfreich, wenn Du Dir eine ganze Woche lang fortwährend Notizen machst, wenn es zu einer Situation kommt, die typisch ist für Deine Einschränkungen. So übersiehst Du Deine alltäglöichen Behinderungen auch nicht so leicht.
    Bei (teilweiser) Ablehnung eines GdB-Antrages sollte man eh besser nicht Widerspruch einlegen, sondern lieber ein halbes Jahr später einen Verschlimmerungsantrag stellen. Aber damit mußt Du Dich erst dann auseinandersetzen, wenn es soweit ist. Dein Berater vom Sozialverband hilft Dir auch dann weiter.
    Ich denke, dass Du nicht von Rheuma betroffen bist, jedoch kann ich Dir bezüglich des GdB-Antrages das Forum einer Rheumaseite empfehlen. Sicher wird es auch andere Seite im Internet geben, die zu dem Thema ausführlich informieren, jedoch hat mir in der Vergangenheit diese Seite und ebenfalls Betroffene schon sehr oft geholfen.


    Ich schicke Dir eine Menge guter Wünsche.


    Alles, Liebe,


    Freydis ;-)

  • Hallo,


    ich hoffe, ihr könnt mir heute wieder helfen. Ich war im Juli zur amtsärztlichen Begutachtung und heute erhielt ich ein Schreiben, dass mich die Ärztin als nicht arbeitsfähig für mindestens 6 Monate, aber nicht auf Dauer eingestuft hat. Ich wurde aufgefordert, einen formlosen Antrag auf Grundsicherung bei Erwerbsminderung zu stellen. Es waren keinerlei weitere Auskünfte dabei, und ich weiß jetzt gar nicht, was auf mich zukommt.


    Hat einer eine Ahnung, wie es jetzt weiter geht? Gibt es noch eine "Begutachtung"? Muss ich weitere Anträge stellen? Wie wird das mit meinen Kindern und der BG - ändert sich da was?


    Ich habe irgendwo gelesen, dass man bei Grundsicherung nicht die Krankenkasse bezahlt bekommt, stimmt das?


    Bitte, helft mir und sagt mir, was jetzt auf mich zukommt, ich werd noch verrückt, weil ich mir so viele Gedanken mache.