Guten Tag zusammen, folgende Frage wird aktuell: mein Mann bezahlt Unterhalt für seine Tochter, die dieses Jahr 18 wird. Im Moment richtet sich die Unterhaltssumme nach dem Jugendamtstitel, befristet bis zum 18. Lebensjahr des Mädchens. Wie errechnet er den neuen Satz? Was gibt es weiter zu berücksichtigen? Vielen Dank für Hilfestellungen, beste Grüße von Socke62.
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Guten Morgen Socke,
Nun zuersteinmal richtet sich der neue Wert daran, das nun beide Eltern Barunterhaltspflichtig sind, d.h. die Einkommen der Eltern werden zusammen gezählt und ergeben eine neue Stufe der DDT, woraus sich errechnet wieviel jeder Elternteil zahlen muß, aber keiner zahlt mehr wie wenn er allein Zahlen müsste.
Was den selbstbehalt angeht, kommt es darauf an ob das Kind noch Previlligiert ist oder nicht.
gruß sundown
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Danke Sundown, da werden wir uns jetzt ersteinmal schlau machen, Grüße von Socke
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Guten Morgen, wir haben folgendes berechnet: KU ab 18 bei privilegiertem Kind:
950 (Selbstbehalt):1500 (Netto Kindsvater)x 304 (Tabellenwert mit Kindergeldanrechnung) = 192,50 pro Monat
Ist diese Berechnung stimmig? Wir freuen uns über Rückmeldung.
Grüße von Socke
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