Einmalige Beihilfe beim einzug in eine Bedarfsgemeinschaft?!

  • Schönen guten Tag alle zusammen!


    Ich habe folgendes Problem:
    Mein Freund ist zu Hause raus geschmissen worden und ist nun zu mir gezogen. Nun habe ich nur einen kleinen Single Haushalt. Der Kleiderschrank ist zu klein und kaputt, ebenso wie der Wohnzimmerschrank (Wenn man ihn so nennen kann!) und habe noch dazu nur ein kleines Einzelbett.
    Da mein Freund nun in meinen Haushalt und somit auch in meine Bedarfsgemeinschaft zieht, müssen wir mit den zu kleinen und kaputten Möbeln handeln. Wir wollen jetzt für ihn Einmalige Beihilfe zur Erstausstattung beantragen. Doch man sagte uns das es nicht so leicht ist und das es warscheinlich abgelehnt wird, da mein Freund anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe hat und ich demnächst auch. Habe aber im Internet gelesen das man die einmalige Beihilfe auch beantragen kann, wenn man kein ALG 2 bekommt...
    Könnte mir jemand einen Ratschlag geben? Darf das Amt den Antrag ablehnen? Steht ihm etwas zu?


    Wir sind am verzweifeln!


    Vielen lieben Dank im Vorraus,
    Kathi

  • Ja er hat Einkommen, aber so minimal (er verdient nicht viel in der Ausbildung) das ihm selbst noch ALG 2 zustehen würde. Das Amt möchte es aber nun so abwickeln, das er BAB anstatt ALG 2 bekommt, was ja auch rechtens ist. Aber dann ist immer noch nicht genug Geld für Möbel an der Seite...

  • Das ist unbeachtlich. Nach § 7 Abs. 5 SGB II hat er als Azubi keinen Anspruch auf solche Leistungen.


    Von daher muss man das so machen, wie es früher schon gemacht wurde: Zeitungsinserate lesen und billig gebraucht kaufen oder gar kostenlos. Schwarze Bretter in den Supermärkten lesen, Flohmärkte besuchen, Sperrmüll durchforsten usw.


    Turtle