Hallo,
ich beziehe seit dem Ende meines Studiums Hartz4. Nun habe ich ein Jobangebot in Aussicht gestellt bekommen, welches ich auch annehmen werde.
Meine Frage lautet nun, ob ich Einmalleistungen wie z.B die Erstausstattung der Wohnung, Zahlung der Umzugskosten, Mietkaution geltend machen kann?
Da ich für den Job umziehen muss benötige ich eine eigene Wohnung. Ich habe vorher im Studentenwohnheim und seit dem Hartz4 Bezug zu Hause gewohnt. Demnach verfüge ich über keinen eigenen Bestand an Möbel etc.
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Für nützliche Tipps wäre ich dankbar.
Freundliche Grüße