Erstausstattung bei Jobaussicht?

  • Hallo,


    ich beziehe seit dem Ende meines Studiums Hartz4. Nun habe ich ein Jobangebot in Aussicht gestellt bekommen, welches ich auch annehmen werde.


    Meine Frage lautet nun, ob ich Einmalleistungen wie z.B die Erstausstattung der Wohnung, Zahlung der Umzugskosten, Mietkaution geltend machen kann?


    Da ich für den Job umziehen muss benötige ich eine eigene Wohnung. Ich habe vorher im Studentenwohnheim und seit dem Hartz4 Bezug zu Hause gewohnt. Demnach verfüge ich über keinen eigenen Bestand an Möbel etc.


    Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Für nützliche Tipps wäre ich dankbar.


    Freundliche Grüße

  • Du solltest umgehend Deine Anträge stellen, am besten noch vor Unterschrift des Arbeitsvertrages. Schließlich kannst Du den nur eingehen, wenn Du die Umzugskosten, etc. bewilligt bekommst.


    Die Mietkaution erhältst Du vermutlich lediglich als Darlehen und vermutlich auch die die Erstausstattung der Wohnung. Das wäre sicherlich anders, wenn Du nur zum Zweck der Arbeitssuche umziehen würdest. Dann würde nämlich noch nicht feststehen, dass Du sehr bald über eigenes Einkommen verfügst.


    Beste Grüße,


    Freydis :)