brauchen hilfe

  • hey alle zusammen hoffe ich bin hier richtig


    mein freund und ich ziehen jetzt zusammen die wohnung wird vom amt ubernommen wir bekommen beide alg 2


    sprich 364 euro.


    jetzt meine frage haben wir anspruch auf möbel geld und wohngeld


    ich wohne noch bei den eltern er wohnt in einem hotel für leute die keine wohnung haben



    hoffe ihr könnt uns helfen


    danke stelliina :)

  • Hi Stellinaa, die JC haben in solchen Fällen Listen, was man alles zu welchen Beträgen beantragen kann,
    und dann müsst ihr einen Termin mit dem Außendienst zwecks Wohnungsbesichtigung machen, sonst stehen diese Eumels irgendwann unangemeldet vor der Tür, was ja nicht sein muss.
    Wenn es noch Probleme dabei gibt, einfach wieder hier anfragen, ihr habt auf jeden Fall auf alles einen Anspruch, was in der Wohnung fehlt und was bisher nicht in eurem Besitz war.

  • danke ....



    ja es sieht halt so auis das wir gar keinen wohnzimmer schrank haben und die matraze von dem bett meines freundes durchgelegen ist. nen kühlschrank mit eisfach brauchen wir auch ..


    da macht das amt dann mit ???



    denn alleine konnen wir uns das nucht leisten von dem geld was wir haben muss ich noch rechnungen zahelen

  • Zement mal: Ihr habt nur Anspruch auf Dinge, die ihr noch nie besessen habt, Ersatzbeschaffung für abgenutzte Sachen gibt es nicht.


    Sieh erst mal zu, dass du vom JC ne Liste von Gegenständen kriegst, die du beantragen kannst, der Außendienst hat auch so eine Liste und bearbeitet das dann im Zuge so einer Besichtigung, da müsst ihr aufpassen, dass die auch alles richtig vermerken.

  • Kann es sein, dass es eine solche Liste nicht bei allen JC gibt?


    Als mein Freund und ich gemeinsam mit zwei meiner Kinder zusammengezogen sind, haben wir auch eine Erstausstattung beantragt. Da hieß es damals, dass wir eine Liste selber zusammenstellen sollten. Mein Eigentum war abgebrannt und die Ex meines Freundes hatte deren Wohnungsinventar komplett behalten. Unsere damalige Notwohnung war nur sehr klein und wir hatten auch eine Küche darin. Schließlich bekamen wir insgesamt € 600,00 wovon wir für die Kinder ausreichend Möbel besorgten. Für anderes war damals nicht genug Geld da. So leben wir auch heute noch quasi ohne Möbel. Mein Gefährte und ich schlafen auf je einem geliehenen alten Sofa - ich auf dem 2-er Sofa und er auf dem 3-er Sofa, worunter unsere Knochen und Gelenke zunehmend leiden, weil beide Sofas viel zu kurz sind. Mein Gefährte hat ohnehin schon von vornherein eine krankhafte Wirbelsäulenversteifung und ich habe chronische Polyarthritis (eine rheumatische Erkrankung). Mein jüngster Sohn hat Bett, Schreibtisch und Schrank vom Gebrauchtmöbelmarkt. Mein anderer Sohn ist inzwischen mit seinen Möbeln (ebenfalls Bett, Schreibtisch und Kleiderschrank) ausgezogen.
    Uns steht angeblich nun nichts mehr zu, weil wir ja schon einmal eine Erstausstattung erhalten haben – eben die € 600,00. In der damaligen Wohnung war aber bereits eine Küche und wir hatten damals auch ein geliehenes Bett, das wir heute nicht mehr haben. Unsere Anträge auf Bett, Küche und Schrank wurden abgelehnt. Die geliehene Waschmaschine hat inzwischen den Geist aufgegeben. Unser Bekannter hat glücklicherweise nichts von uns verlangt, weil die Maschine zuvor schon alt war. Auch eine neue Waschmaschine bekommen wir nicht, weil die alte, die ja nicht uns gehörte, kaputt gegangen ist und Ersatz selber zu beschaffen sei.


    Knuddel, kennst Du einen Link zu solch einer Erstausstattungsliste? Kann man Dinge, die man zuvor nicht beantragt hatte, im Nachhinein beantragen? Wir hatten ja manches nicht beantragt, weil wir ein paar Sachen geliehen hatten und andere Sachen bereits in der Wohnung mit drin waren. Brauchen würden wir eigentlich Betten, Kleiderschrank, Küche und wenigstens ein Bücherregal.


    Stelliiinaaa, Ihr solltet auf keinen Fall angeben, dass das Bett hinüber ist. Fakt ist schließlich, dass Dein Freund kein Bett hat.


  • Knuddel, kennst Du einen Link zu solch einer Erstausstattungsliste? Kann man Dinge, die man zuvor nicht beantragt hatte, im Nachhinein beantragen? Wir hatten ja manches nicht beantragt, weil wir ein paar Sachen geliehen hatten und andere Sachen bereits in der Wohnung mit drin waren. Brauchen würden wir eigentlich Betten, Kleiderschrank, Küche und wenigstens ein Bücherregal.


    Stelliiinaaa, Ihr solltet auf keinen Fall angeben, dass das Bett hinüber ist. Fakt ist schließlich, dass Dein Freund kein Bett hat.


    Na klar kann man das auch noch nachträglich beantragen, bei mir war es mal so, dass ich schon per Eilantrag vor Gericht war, und dann stellte sich heraus, dass die ARGE natürlich nur gelogen hat, was die zu beantragenden Sachen anging.
    Der Richter sagte dann zu mir, dass ich einen neuen Antrag bzgl. dieser noch fehlenden Einrichtungsgegenstände stellen müsse, in der Verhandlung konnte er das nicht mehr mit reinnehmen. Ich hab diese Verfahren vollständig gewonnen, dann stellte ich erneut Antrag auf fehlende Ausstattung und siehe da, die ARGE lies es gar nicht mehr zu einem Widerspruch und Klage kommen, es wurde alles anstandslos bewilligt. :D


    Ich hab ne Liste auf Platte, aber keinen Link dazu, aber wie ich schon schrieb, die JC haben definitiv eine Liste der zu beantragenden Einrichtungsgegenstände und Hausrat, alles andere wäre glatt gelogen....


    Nachtrag: Noch etwas ist sehr sehr wichtig bei der Antragstellung!


    Das Ganze muss als "Zuschuss" beantragt werden, sonst kommen die JC oft damit, nur ein Darlehen bewilligen zu wollen, was aber für Erstausstattung nicht in Frage kommt.


    .

  • Hier schon mal Anhaltspunkte, wie sowas aussieht, müsst ihr an eurem Wohnort nach googln....


    (das Formatieren spare ich mir jetzt mal...)



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