zwei Aussagen

  • Hallo frohes Wochenende und Pfingsten .


    Ich bin neu hier.
    Ich bin von meinem Arzt krank geschrieben worden, daraufhin hat meine Sachbearbeiterin bei der ARGE zum medizinischen Dienst der ARGE geschickt.
    Nun ist es so, dass der Arzt vom medizinischem Dienst mich für arbeitsfähig hält.
    Das ist ein Widerspruch zu meinem Arzt.


    Diagnose meines Arztes: Depressionen, Trauma, Ängste (alle drei Sachen schweren Grades)


    Beim medizinischen Dienst wurde auf psychische Leiden kein Wert gelegt.


    Es gibt für diese Beschwerden sehr eindeutige Atteste.




    Was macht man als Betroffene? Was kommt jetzt auf mich zu? Was wird meine Sachbearbeiterin mit mir machen?


    Soll ich zu meiner Sachbearbeiterin hingehen und mit ihr reden? Kann ich trotz Krankschreibung zu ihr hingehen?


    Was kann ich mit ihr besprechen und worum kann ich sie bitten?


    Ich habe immer gearbeitet, deswegen kenne ich mich mit den Sozialleistungssachen nicht aus. Jetzt bin ich zum ersten Mal wirklich krank.


    Danke im Voraus.
    Sven

  • Hy,


    in wie weit hält dich der Medizinische Dienst für Arbeitsfähig ??


    Ich habe auch 40 % Behinderung, der MD meint, das ich mit meinen Einschränkungen dennoch 5 STD. am Tag Arbeiten kann.
    Wo oder was, das weis mein Vermittler auch nicht, ich MUSS mir halt was suchen.


    Auf was willst du mit dem Widerspruch hinaus ??
    Das du nicht mehr Vermittelbar bist ? Dann musst du BU-Rente einreichen. Damit stehst du dem Arbeitsmarkt NICHT mehr zur Verfügung und bist Raus aus dem Hartz 4.


    Hartz 4 bekommen nur die Personen, die dem Arbeitsmarkt ( wenn auch nur bedingt ) zur Verfügung stehen.
    Alle anderen müssen Sozialhilfe beantragen.


    Gruß

  • Hallo:
    Danke für Antwort.
    Ich bin von meinem Arzt bis Ende des Jahres krank geschrieben, das sind insgesamt 8 Monate Krankschreibung.


    Ich stehe dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, weil ich sehr krank bin!
    Die Sozialhilfe kann man nicht selber beantragen, man muss vom Arbeitsamt dorthin geschickt werden. Ist das Richtig?
    Gruss

  • Was hast du denn momentan konkret für Probleme?


    Kriegst du kein Geld, sollst du irgendwas arbeiten? Steht eine Maßnahme an?


    Solange, wie das JC zahlt und keine unangemessenen Forderungen an dich stellt, würde ich an deiner Stelle erst mal gar nichts weiter unternehmen, man hängt dann zwar blöd in der Luft, aber die Geschichte mit der sog. "Arbeitsfähigkeit" ist immer schwierig, weil jeder, der 3 Std. arbeiten könnte, als arbeitsfähig gilt.


    Gab es bei dir denn auch schon eine amtsärtzlkiche Untersuchung, in deren Gutachten steht doch eigentlich immer, wie es damit bestellt ist.


    Aber selbst deren Gutachten sind im Endeffekt nicht einfach von den JC durchsetzbar, wenn man sich entsprechend wehrt und Ärzte hat, die das Gegenteil belegen.


  • Hallo:
    Danke für Antwort.


    Im moment sind die in der Antwort gennanten Probleme nicht da. Ich wurde zum med. Dienst des Arbeitsamts (der ARGE) geschickt und das Gutachten und seine Aussagen kennn wir auch nicht genug.
    Ich wollte mich informieren, weil ich sehr sehr grosse Angst habe, ich bin unter anderem deswegen in der Behandlung.
    Vorerst werden wir, wie auch hier in der Antwort geschrieben, Nichts Weiteres unternehmen.
    Gruss

  • Was hast du denn momentan konkret für Probleme?


    ......, wenn man sich entsprechend wehrt und Ärzte hat, die das Gegenteil belegen.


    ÄÄhm ----- genau da liegt der Hase im Pfeffer, oder da beißt sich die Katze in den Schwanz. Ganz wie man will.
    Wer sich in der misslichen Lage befindet an Depressionen erkrankt zu sein, hat wohl kaum die Kraft, sich zu wehren. Ich weiß wovon ich rede!


    Vielleicht, Sven, wäre es hilfreich, wenn Du nachgewiesenermaßen Dich einer Langzeittherapie 'unterziehst'.
    Zum einen für DICH selbst, zum anderen, dass Du zeigst, dass Du an Deinem Wohlergehen und Deines 'Heilwerdens' interessiert bist und last but not least, wird ein >Therapeut< Dir ganz sicher bescheinigen, dass Du an dieser heimtückischen Krankheit leidest.
    Ein Amtsarzt oder der MD kann in einem einzelnen Gespräch, womöglich an einem Tag an dem es Dir 'gut' geht, wohl kaum eine Depression erkennen!!!!! Bitte das auch mal zu bedenken.
    Es gibt die blauen und die grauen und die schwarzen Tage.......


    Allerdings -- und das möchte ich Dir auch ganz herzlich mit auf den Weg geben-- ist eine Arbeit oder eine Tätigkeit(auch wenn es nur stundenweise ist), die Dich bestärkt in Deiner Persönlichkeit sehr gut geeignet, um Wege aus dieser 'Lage' zu finden.


    Ich wünsche Dir viel Glück!!! und dass Du einen DEINEN Weg findest.


    Liebe Grüße von
    Heike


  • Hallo Heike:
    Danke für Antwort.


    ICh bin in einer Langzeittehrapie seit einem Jahr.


    Auch ins Berufsleben werde ich wieder einsteigen, wenn diese Verabeitung, es laufen andere Sachen nebenbei, auch einigermassen vorbei ist.
    Ich brauche nur befristet Zeit für diese Sachen.
    Von der Therapeutin habe ich auch Attest.
    Daaaaanke Schön!
    Gruss

  • Hallo:
    Danke für Antwort.


    Im moment sind die in der Antwort gennanten Probleme nicht da. Ich wurde zum med. Dienst des Arbeitsamts (der ARGE) geschickt und das Gutachten und seine Aussagen kennn wir auch nicht genug.
    Ich wollte mich informieren, weil ich sehr sehr grosse Angst habe, ich bin unter anderem deswegen in der Behandlung.
    Vorerst werden wir, wie auch hier in der Antwort geschrieben, Nichts Weiteres unternehmen.
    Gruss


    Da du ja in der Lage bist, dich z.B. hier zu melden, wenn weitere Probleme auftreten, solltest du erst mal versuchen, Ruhe zu bewahren.


    Gegen deinen Willen kannst du zu nichts gezwungen werden, man muss auch keine Therapien zum Wohlgefallen eines Jobcenters machen, das sind alles verbotene Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte, siehe hierzu auch § 65 SGB I Grenzen der Mitwirkung,


    und du solltest es auch kathegorisch ablehnen, mit irgendeinem vom JC über deine Krankengeschichten zu sprechen, das sind weder Ärzte noch sonst irgendwie Sachkundige, Amtsgutachten kann man übrigens einsehen und dieses MDK-Gutachten würde ich direkt beim MDK anfordern, wenn das JC es nicht rausrückt.

  • Ich bin von meinem Arzt bis Ende des Jahres krank geschrieben, das sind insgesamt 8 Monate Krankschreibung.
    Gruss


    Hy,


    solange man Krank geschrieben ist steht man dem Arbeitsmarkt INDIREKT zur Verfügung.
    man kann ( und SOLL ) sich Bewerben, jedoch Nicht das ARBEITEN anfangen.


    Irgendwelche Maßnahmen wird einem das AMT nicht zuteilen, da gildet wieder die Krankmeldung.


    Und wie schon geschrieben, WER MEHR ALS 3 STD/TAG ARBEITEN KANN, gilt als vermittelbar.


    WAS, WO, WIE, das Interessiert den Vermittler nicht. MAN KANN ARBEITEN, das ist alles.


    Gruß

  • Da du ja in der Lage bist, dich z.B. hier zu melden, wenn weitere Probleme auftreten, solltest du erst mal versuchen, Ruhe zu bewahren.


    Gegen deinen Willen kannst du zu nichts gezwungen werden, man muss auch keine Therapien zum Wohlgefallen eines Jobcenters machen, das sind alles verbotene Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte, siehe hierzu auch § 65 SGB I Grenzen der Mitwirkung,


    und du solltest es auch kathegorisch ablehnen, mit irgendeinem vom JC über deine Krankengeschichten zu sprechen, das sind weder Ärzte noch sonst irgendwie Sachkundige, Amtsgutachten kann man übrigens einsehen und dieses MDK-Gutachten würde ich direkt beim MDK anfordern, wenn das JC es nicht rausrückt.


    OK.
    Danke Schön!


    Dann warten wir ab, bis wir das Gutachten haben, dann werden wir hier darüber sprechen.
    Die Therapie begann ich auch wegen mir selbst. Das alles konnte ich nicht mehr allein bewältigen.
    Danke an Euch alle, Schön, wenn man in so einer Lage solche Leute Trifft, wie Euch!

  • Da du ja in der Lage bist, dich z.B. hier zu melden, wenn weitere Probleme auftreten, solltest du erst mal versuchen, Ruhe zu bewahren.


    Gegen deinen Willen kannst du zu nichts gezwungen werden, man muss auch keine Therapien zum Wohlgefallen eines Jobcenters machen, das sind alles verbotene Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte, siehe hierzu auch § 65 SGB I Grenzen der Mitwirkung,


    und du solltest es auch kathegorisch ablehnen, mit irgendeinem vom JC über deine Krankengeschichten zu sprechen, das sind weder Ärzte noch sonst irgendwie Sachkundige, Amtsgutachten kann man übrigens einsehen und dieses MDK-Gutachten würde ich direkt beim MDK anfordern, wenn das JC es nicht rausrückt.


    Hallo:
    Ich habe das hier immer noch nicht vergessen und werde auch dann berichten, sobald ich Etwas Neues weiss.
    Danke
    Gruss