Erstausstattung?

  • Hallo ihr...hab mal eine Frage,


    Und zwar bin ich nach der Trennung von meinem Mann zu meinem neuen Freund gezogen. Dieser lebt z.Z. wieder bei seiner Mutter, seit sein Vater gestorben ist...ich also jetzt auch.


    Einen Umzug in eine eigene Wohnung kriegen wir ohne Probleme genehmigt.


    Da ich aus der Ehewohnung nur ein paar persönliche Dinge mitnehmen kann (muß sie noch abholen, sobald wir eine Wohnung gefunden haben, und er mittlerweile auch keine Einrichtung mehr hat...in welchem Umfang können wir vom Jobcenter diesogenannte Erstausstattung bekommen?


    Kenn mich mit so etwas absolut nicht aud, un wüßte gern vorher, mit was ich rechnen kann...

  • Du musst dir mit deinem Mann den Hausrat teilen. Außerdem ist er dir ja wohl auch erstmal zu Trennungsunterhalt verpflichtet. Wie es sich bei deinem neuen Lebensgefährten verhält, weiß ich nicht. Aber ein paar Möbel wird er ja wohl auch haben. Ansonsten könnt ihr einen Antrag auf Erstausstattung stellen.

  • Das sieht schlecht aus mit teilen...mittlerweile lebt die neue Lebensgefährtin von meinem Mann mit ihrem Sohn dort. Dachte ja eigtl, das ich z. Bsp. einen der 3 Fernsehr haben könnte....aber das geht nu auch nicht mehr. Und alles was an Möbeln da ist, sind gebrauchte Sachen, die alle aus seiner Famile stammten (also von meinem EX) , die ich zum einen nicht möchte und zum anderen auch in keine andere Wohnung passen. Ich kann ja schlecht ne 4m-Schrankwand in ein 3x3m großes Wohnzimmer stellen.

  • Hast Du einen Scheidungsanwalt? Der müßte Dir eigentlich auch behilflich sein bei der Durchsetzung Deiner Rechte, z.B. bezüglich Deiner Unterhaltsforderungen.
    Falls Du keinen Anwalt hast, besorg Dir umgehend einen. Ich tat dies leider nicht und bereue das bis heute zutiefst.

  • Ob die Freundin bei deinem Exmann lebt oder nicht, interessiert nicht. Der Hausrat muss geteilt werden oder wenn dein Ex sich davon nicht trennen will, muss er dich auszahlen. Man kann ja nicht vom Staat Geld verlangen und der Exmann lässt es sich gut gehen. Also musst du schon einen Anwalt bemühen, der deine Rechte diesbezüglich vertritt.

  • Ob die Freundin bei deinem Exmann lebt oder nicht, interessiert nicht. Der Hausrat muss geteilt werden oder wenn dein Ex sich davon nicht trennen will, muss er dich auszahlen. Man kann ja nicht vom Staat Geld verlangen und der Exmann lässt es sich gut gehen. Also musst du schon einen Anwalt bemühen, der deine Rechte diesbezüglich vertritt.


    Dies trifft zu sofern Ihr eine Gütergemeinschaft hattet. Im Falle einer Gütertrennungsvereinbarung kann es schon ganz anders aussehen. Eine Klärung kann nur der Anwaltr bringen.