Hallo liebes Forenteam,
kurz zur Ausgangssituation:
Ich bin 19 Jahre alt, besuche die 12. Klasse eines Beruflichen Gymnasiums und bewohne derzeit mit meiner Mutter, die aufgrund diverser Erkrankungen dauerhaft aus dem Erwerbsleben ausscheidet und eine entsprechende Rente erhält, eine gemeinsame Wohnung. Diese ist verschimmelt, ein entsprechendes Verfahren läuft. Da die Wohnung aufgrund der Mängel besonders meiner Mutter nicht mehr zuzumuten ist, haben wir einen Auszug beschlossen.
Meine Mutter ist - wie gesagt - erwerbsunfähig. Sie leidet unter Depressionen und war deshalb in therapeutischer Behandlung, die jedoch ohne Erfolg beendet wurde. Da die Depressionen meiner Mutter auch mir zunehmends zuschaffen machen, haben wir beschlossen, dass es besser für alle Beteiligten wäre, jeweils einzelne Wohnungen zu beziehen.
Zu meiner Frage:
Da wir zurzeit die Miete mindern, habe ich keinen Anspruch auf ALG II, da ja nur ich als erwerbsfähiger Hilfebdürftiger Leistungen nach dem SGB II erhalten kann. Ich habe mich bereits im Internet recherchiert und herausgefunden, dass eine eigene Wohnung nur gerechtfertigt ist, wenn ein schwerwiegender sozialer Grund vorliegt. Kann man das auf meinen Fall anwenden? Wie sind die Erfolgsaussichten?
Vielen Dank für Eure Hilfe