Guten Tag,
ich habe mal eine Frage und hoffe, dass ich hier eine Antwort bekomme, da ich die Gesetzestexte ziemlich verwirrend finde.
Ich zahle, seit ich getrennt und geschieden bin (seit 11 Jahren) regelmäßig Unterhalt(freiwillig ohne Titel) für meinen Sohn. Zur Zeit € 450,- (an meine Exfrau). + € 40,- für seinen Handyvertrag. Mein Sohn ist jetzt 21 und wohnt bei seiner Mutter(voll berufstätig). Er hat nach der Realschule noch 2 Jahre die Handelsschule besucht. Dort hat er den Abschluss geschafft, der aber nur gültig ist, wenn er ein halbjähriges kaufmännisches Praktikum gemacht hätte oder eine kaufmänische Ausbildung begonnen und beendet hätte. Im Anschluss der Schule hat mein Sohn es aber vorgezogen erst einmal sein soziales Jahr zu machen, was im Juli 2011 beendet ist. Er hat soweit ich das weiß, aber keinerlei Bewerbungen geschrieben und sich ansonsten nicht bemüht und gekümmert. Jetzt hörte ich von ihm, dass er dann erst mal "Urlaub" macht. Und dies ist jezt der Punkt, an dem ich nicht mehr bereit bin, das auch noch weiter zu unterstützen. Soweit ich das weiß, muss er sich jetzt auch arbeitssuchend melden. In welcher Form bin ich jetzt noch unterhaltspflichtig?