Bin Ich noch unterhaltspflichtig?

  • Guten Tag,


    ich habe mal eine Frage und hoffe, dass ich hier eine Antwort bekomme, da ich die Gesetzestexte ziemlich verwirrend finde.
    Ich zahle, seit ich getrennt und geschieden bin (seit 11 Jahren) regelmäßig Unterhalt(freiwillig ohne Titel) für meinen Sohn. Zur Zeit € 450,- (an meine Exfrau). + € 40,- für seinen Handyvertrag. Mein Sohn ist jetzt 21 und wohnt bei seiner Mutter(voll berufstätig). Er hat nach der Realschule noch 2 Jahre die Handelsschule besucht. Dort hat er den Abschluss geschafft, der aber nur gültig ist, wenn er ein halbjähriges kaufmännisches Praktikum gemacht hätte oder eine kaufmänische Ausbildung begonnen und beendet hätte. Im Anschluss der Schule hat mein Sohn es aber vorgezogen erst einmal sein soziales Jahr zu machen, was im Juli 2011 beendet ist. Er hat soweit ich das weiß, aber keinerlei Bewerbungen geschrieben und sich ansonsten nicht bemüht und gekümmert. Jetzt hörte ich von ihm, dass er dann erst mal "Urlaub" macht. Und dies ist jezt der Punkt, an dem ich nicht mehr bereit bin, das auch noch weiter zu unterstützen. Soweit ich das weiß, muss er sich jetzt auch arbeitssuchend melden. In welcher Form bin ich jetzt noch unterhaltspflichtig?

  • Hallo Calle,


    Nun wenn sich Dein Sohn erstmal Urlaub gönnen möchte kann er dies gerne tun, allerdings hat er in diesem Zeitraum KEINEN Anspruch auf Unterhalt.
    Mit einem solchen Verhalten kann es auch ganz schnell vorbei sein mit KU, was bedeutet bitte der Schulabschluß wäre nur gültig wenn er ein Prktikum oder Ausbildung gemacht hätte? Dein Sohn ist verpflichtet seine Ausbildung "Zielstrebig zu verfolgen und schnellstmölglich" abzuschließen.


    Der nächste Punkt wäre, wie sind die 450€ Unterhalt zu stande gekommen? Wie hoch ist dein einkommen, wenn man fragen darf und wie hoch ist der Kostenanteil der Mutter die ja auch Unterhaltspflichtig ist.


    gruß Sundown

  • Hallo sundown,
    erst einmal danke für die schnelle Antwort. Die Schule war die höhere Handelsschule zum Erwerb der Fachhochschulreife im Bereich Wirtschaft oder Verwaltung. Damit sein Abschluss auch zählt sind damit praxisnahe Prakitkas oder Ausbildungen nötig. ( http://www.berufliche-schule-h20.de/höhere-handelsschule-1/ ). Mein Gehalt beläuft sich auf ca. 2.400 netto, meine Exehefrau verdient in etwa das gleiche. Im Jahresschnitt kann es auch etwas höher sein. (14 Gehälter) Der Betrag den ich zahle ist von mir frei gewählt, ich habe mich da in etwa an der Düsseldorfer Tabelle orientiert. Das Geld geht ja nicht direkt an meinen Sohn, sondern auf das Konto seiner Mutter mit dem Vermerk bei der Überweisung Unterhalt......

  • Guten Morgen Calle,


    zuersteinmal der von dir bezahlte Betrag an ist um etwa 150€ zu hoch, laut DDt ist bei einem Einkommen von 2400€ netto von jeweils beiden Eltern ein Betrag von derzeit 597€ zu zahlen der durch beide Eltern geteilt wird(Bei gleichem Einkommen).
    Also sind etwa 300€ an KU zu zahlen.


    Zweitens ist das Geld direkt an den Sohn zu zahlen, dieser muß dir eine Vollmacht ausstellen wenn das Geld weiter aus das Konto der Km gehen soll.


    So und nun etwas anders, dein Sohn muß dir schnellstmöglich seinen weiteren Werdegang offenlegen, er darf nicht einfach mal eine Schule machen und dann in den Tag hineinleben. Dies bedeutet wenn er seinen Schulabschluß verfallen läßt, dann kann auch sein künftiger Anspruch auf Unterhalt verfallen, wie es schon oben geschrieben habe, er hat seine Ausbildung, Zielstrebig zu verfolgen.




    Nun der Ku ist auf 300€ zu Reduziern was Du mehr zahlst ist freiwillig, nach beendigung der Schule ist ohne vorlegen eines weitern Bildungsplans erstmal kein KU mehr zu zahlen, der Anspruch an den solchen kann erst wieder aufleben wenn die Ausbildung fortgesetzt wird.




    gruß Sundown