Hallo,
ich habe mich nach meiner Hartz 4 Zeit von ca einem halben Jahr zu einem Studium angemeldet (eingeschrieben).
Die Einschreibung erfolgte am Anfang des April. Ich teilte miener Behörde dies am nächsten Tag mit.
Nun soll ich noch das Restgeld des Monats zurückzahlen.
ICh bin alleinstehend, 28 Jahre alt, zur Lebensunterhaltung nehme ich einen KFW Studienkredit bald in anspruch (antrag wird gerade gestellt).
Meine Vermögensverhältnisse sind so, dass ich nciht momentan die aktuelle miete überweisen kann.
ich habe widerspruch eingelegt.
Es wurde mir eine Ratenzahlung empfohlen.
Auch die könnte ich momentan nicht zahlen.
Selbst mit kredit werden emine einkommensverhältnisse bei ca 400 euro (monatl kredit), 150 euro Job an der uni evtl wohngeld liegen.
die miete liegt bei leider 350 euro, 60 euro strom (durchlauferhitzer.) nein ,es ist kein konfortables ahus, aber umziehen keine zeit, ich komme momentan zeitlich eh kaum über die runden und gehe auf dem zahnfleisch.
Jemand sagte mir, dass ich die überzahlung aus irgendeinem grund nicht zurückzahlen muss.
habe allerdings die information nicht von dem eben genannten "experten" sondern über einen Dritten erhalten.
Welchen Grund kann ich angeben?
ICh will jetzt den Widerspruch ablehnen. Welchen Grund kann ich angeben? IM ersten Widerspruch schrieb ich: "..kann ich nciht zurückzahlen, da mir dadurch der Start in das studium, das bereits begonnen hat erheblich erschwert wird".
Vielen Dank für das, was ihr hier tut.
Es wäre wirklich klasse, wenn ich die sozialleistungen nicht zurückzahlen muss, die eh höher als der studienkredit waren und meine aktuellen lebensverhältnisse.
UNd wenn jemand fragt warum mit über 25 studieren ohne abgeschlossene Berufsausbildung?
Es liegt ein LEbensweg hinter mir, inkl. Klinikaufenthalt usw.
Beste Grüße!