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Du meinst sicherlich Einstiegsgeld. Einen Antrag kannst du sicherlich stellen, der würde aber abgelehnt werden, weil du eine geförderte Arbeit machst, die noch nichtmal in allen Zweigen der Sozialversicherung versicherungspflichtig ist, d. h. es ist keine Arbeit, die der dauerhaften Eingliederung ins Erwerbsleben dient.
Turtle
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Bei GEZ und Hort ja. Bei Heizkosten nicht unbedingt. Wenn du monatlich Heizkosten zahlst, gehören die ja zum ALG 2 Bedarf. Und sind dann im Aufstockungsbetrag mit enthalten. Wenn du nur einmalige Heizkosten hast (also z. B. Kohlen...), dann bekommst du weiterhin diese Einmalbeihilfe für Heizmaterialbeschaffung.
Turtle
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