Unterhalt mit 20? Bitte um Hilfe

  • Hallo ich stelle mich kurz vor,
    mein Name ist Susi und bin 20 Jahre alt, Schwanger (im Okt.11 ists soweit) und habe keine abgeschlossene Berufsausbildung.
    Habe seid der Schule nur als 400€ Kraft gejobbt u habe demnach keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld geschweige denn Hartz 4 da ich bei meinem Vater lebe (Eltern seid 2009 geschieden).
    Meine Mutter zahlt für mich keinen Unterhalt (sie war damals selber Arbeitslos, verdient aber jetzt wieder ca 1300€), das Arbeitsamt sagte mir das ich mit Kindergeld, Unterhalt fürs Kind, Erziehungsgeld und MEINEM Unterhalt genug Geld zum Leben hätte.
    Meine Mutter will aber von nichts wissen und stellt sich dumm/quer.


    Meine Frage ist nun, ist sie verpflichtet mir den Unterhalt ( wieviel? ) zu zahlen?
    Bin sehr sehr verzweifelt da sie mir versucht ein schlechtes Gewissen einreden zu können..


    Bitte um Hilfe, liebe Grüße, Susi

  • Deine Mutter (und dein Vater) ist nicht unterhaltspflichtig. Es sei denn du machst eine Ausbildung. Anspruch auf Kindergeld für dich dürfte in der Elternzeit ebenfalls nicht bestehen.


    Du hast aber einen Unterhaltsanspruch gegen den Kindsvater (§ 1615l BGB). Ist der Vater des Kindes nicht leistungsfähig kannst du ALG II beantragen. Das Einkommen deines Vaters dürfte ab Geburt nicht mehr berücksichtigt werden.

  • Du hast als Volljährige, wenn du keine Schule besuchst oder eine Ausbildung machst eine sogenannte Erwerbsobliegenheit, d. h. du musst arbeiten für deinen Lebensunterhalt. Wärest du jetzt z. B. in einer Übergangszeit von Schule zur Ausbildung oder Studium, dann bestünde ein Unterhaltsanspruch. Du bist aber schwanger und hast sicherlich auch nicht vor, demnächst eine Ausbildung zu machen oder sonstwas. Von daher besteht kein Unterhaltsanspruch.


    Der besteht ab 5 Monate vor der Geburt gegenüber dem Kindesvater.


    Du kannst ALG 2 beantragen, weil du eine eigene BG bildest, d. h. das Einkommen deines Vaters darf nicht auf dich angerechnet werden.


    BTW: Die Frage hättest du eigentlich an Marmota richten müssen, denn er/sie hat Aussagen zur Unterhaltspflicht der Mutter getätigt, nicht ich...


    Turtle

  • Hallo susi,


    Dein Fall sieht wie folgt aus:


    Anspruch auf KU hast Du derzeit keinen, der Grund warum Du auch kein Hartz IV bekommst leigt daran, das Du noch bei deinem Vater wohnst und dieser genug verdient um den Lebensunterhalt für eure Bedarfsgemeinschaft decken kann.


    Allerdings wenn das Kind auf der Welt ist, hast Du anspruch auf Betreungsunterhalt vom Vater des KIndes sofern dieser nach Abzug des KU noch Leistungsfähig ist.


    gruß Sundown