Warmwasserpauschale (Gas-Kombi-Therme) - Regelung 2011

  • Hallo,



    ich hätte da mal wieder ein Problem. Eigentlich eher keines, denn ich habe die Themen und Diskussionen zwischen Jobcenter und mir als Aufstocker soweit im Griff. Ich bin nur etwas überfragt, was die Warmwasserpauschale für Aufbereitung von Warmwasser anbelangt. Hierbei bräuchte ich kurzen Rat, bzw. einen Schubs in die richtige Richtung.


    Als Info:
    KDU - Berlin 378Euro
    Wohnung: 44qm (Wohnfläche 33qm)
    Heizung: Gas Kombi Therme
    Warmwasser: Gas Kombi Therme
    Kochen: E-Herd


    Netto Kaltmiete: 215 Euro
    Betriebskosten: 50 Euro
    Gas: 40Euro/Monat Abschlag (laut Gasanbieter wäre ich sogar bei 48Euro/Monat bei 1 Person)


    KDU Gesamt: 305 Euro/Monat



    Laut SGB II §21 und §22 (Stand heute, 07.06.2011) müsste mir eigenltich die KDU komplett übernommen werden. In der Realität sieht es jedoch so aus, dass ich anstelle von 305 Euro/Monat KDU nur 298,53 Euro/Monat erhalte. Natürlich mit dem Vermerk, dass ich trotzdem ausstehende Mietkosten und Rechnung in voller Höhe zu zahlen habe.



    Seit der "Reform" *hust* scheint sich ja nun doch etwas geändert zu haben. So hatte ich Anfang des Jahres einen Überprüfungsantrag gestellt, und promt wurde der ausstehende erhöhte Regelsatz zurück gezahlt. Wie sieht es aber mit der Warmwasserpauschale in der Realität aus?


    Ende der Woche wird mein Gas/Strom abgelesen, sprich ich habe dann wieder das Vergnügen das JC zu informieren, wie der aktuelle Stand der Dinge ist (zusammen mit den Dramen "Sie müssen zurück zahlen" "was? Ihre Gaskosten laufen weiter? Das zahlen wir nicht", etc).


    Soll ich in dem Fall auch ein Widerspruch / Überprüfungsantrag stellen und anmerken, dass seit 01.01.2011 neue SGB II Regelungen in Kraft getreten sind, und das JC dazu verpflichtet sind, die KDU in voller Höhe zu übernehmen, egal ob Warmwasser mit Strom oder Gas aufbereitet wird?



    Wie ist da im Moment die Rechtslage?
    Ist diese Regelung schon länger als bis 01.01.2011 in Kraft (sprich hätte ich sogar länger rückwirkend Anspruch?!)?
    Gibt es vielleicht sogar ein Musterschreiben in dem Fall?



    Ich habe mit dem ganzen Hin- und Her wegen Erhöhungen, Einschnitten (whoo, Rentenversicherung) irgendwo den Faden verloren. Vor allen weil unsere liebe nette Arbeitsministerin immer etwas anderes Erzählt.



    Vielen Dank für das Beantworten.

  • Mein aktueller Bewilligunsabschnitt geht bis 31.09., wobei natürlich ab nächsten Monat das Gas wegen der Ablesung fehlt, aber trotzdem die Warmwasserpauschale abgezogen ist (schon mal das eine). Selbst wenn ein Widerspruch nicht geht/reicht, wäre ein Überprüfungsantrag die Folge.



    Die Frage ist nur, da mein Wasser mit Gas aufbereitet wird, wird da nun eine Warmwasserpauschale abgezogen oder nicht? Bei denen, über denen das mit Kohle/Fernwärme/Strom geregelt wird, die zahlen ja im Moment auch noch extra, was aber nicht in der KDU abgedeckt ist.



    Ich möchte nur den Rechtsstand wissen. Immerhin sind das pro Monat 6,47Euro die monatlich abgezogen werden, welche mir bei der Regelleistung selbstverständlich fehlen. Das rechnet sich auf, wenn das z.B. für ein Jahr zurück erstattet wird.



    Ich hatte nur letztes Jahr so viel Gerenne mit den Herren und Damen der Leistungsabteilung (Gutschriften für mehrere Monate da sparsam geheizt und natürlich zuviel eingezahlt, JC hat Warmwasser von NKM und BK fälschlicher Weise abgezogen, JC weigerte sich dann danach Gas in angemessener Höhe weiter zu zahlen, etc).


    Ich möchte diesmal gerne den Spieß umdrehen.



    Erneut danke.

  • Ich habe dir doch den Rechtsstand genannt und verlinkt. Das Amt hat bis einen Monat nach Ablauf deines Bewilligungsabschnittest (also bis 31.10.2011) Zeit, dir die Warmwasserpauschale für den Zeitraum 1.1.2011 bis 30.09.2011 nachzuzahlen. Und da der Zeitraum noch nicht abgelaufen ist, musst du den Abzug erstmal akzeptieren. Frage doch einfach mal nett und höflich nach, ob man das nicht bereits jetzt ändern könnte, weil dir das Geld jeden Monat fehlt. Das ist ja kein großes Ding, den monatlichen Heizkostenabschlag im Computer zu ändern und dir das Geld nachzuzahlen.


    Turtle

  • Also ist die KDU vollständig zu zahlen, auch wenn Warmwasser mit Gas aufbereitet wird.


    Dann ist (mal wieder) ein Überprüfungsantrag respektive Widerspruch fällig. Denn nachdem mein Fortzahlungsantrag zum 31.03. erneuert wurde für 6 Monate, und die neuen Regelungen nicht beachtet wurden... tja.


    Wie sieht es dann im Moment mit Leuten aus, die Durchlauferhitzer (Strom) haben?
    Oder aber Gas sowohl für Warmwasser als auch Kochen benutzen?




    Wenn sich nur das JC an Ihre "Mitteilungs- und Mitwirkungspflicht" halten würde.


    Danke soweit erst mal.

  • Es ist davon auszugehen, dass dein FZA bereits vor Gesetzesänderung (die ja bekanntlich seeeeehr spät kam) bewilligt wurde. Entsprechend hat das Amt bis 31.10. Zeit, da hilft dir kein Widerspruch. Außerdem: ehe man scharfe Geschütze auffährt, sollte man es nicht auf normalem Weg versuchen?!


    Leute, die mit Strom Warmwasser aufheizen, bekommen nunmehr einen Mehrbedarf.


    Turtle

  • Hy,


    ich schließe mich hier mal an, es geht auch um die Heiz-Warmwasser kosten bei einer Gastherme.


    Gibt es eine LISTE aus der ersichtlich ist wie HOCH die Heizkosten nach PERSONEN oder Wohnungsgröße berechnet werden ?


    Wir zahlen für Gas schon seit 3 1/2 Jahren Monatlich 140,-€ bekamen bis 31.12.2010 nur 90,-€ monatlich an Heizkosten, jetzt RÜCKWIRKEND seit 01.01.2011 sind 112,50€ an Heizkosten, dies sei der HÖCHSTBETRAG FÜR 4 PERSONEN.


    Es Heist doch immer wieder, das die Heizkosten in VOLLER HÖHE ( sofern Angemessen ) zu Übernehmen sind. Somit seit 01.01.2011 inclusive der Warmwasser Aufbereitung. In unseren Fall die Vollen 140,-€.


    Den Neu berechneten Bescheid bis zum 30.06 UND den Neuen bis 31.12 bekamen wir vor 2 Wochen.


    Währe es sinnvoll da Widerspruch zu erheben, wegen den Berechneten und Tatsächlichen Heizkosten ?
    Es sind immerhin 27,50€ Monatlich die wir immer noch vom Regelsatz zu Zahlen haben.


    Gruß

  • Es ist davon auszugehen, dass dein FZA bereits vor Gesetzesänderung (die ja bekanntlich seeeeehr spät kam) bewilligt wurde. Entsprechend hat das Amt bis 31.10. Zeit, da hilft dir kein Widerspruch. Außerdem: ehe man scharfe Geschütze auffährt, sollte man es nicht auf normalem Weg versuchen?!


    Bei dem JC, bei dem ich gemeldet bin, ist "reden" eher Glückssache.


    Ich denke scharfe Geschütze wären es auch erst bei Widerspruch und Drohung mit Rechtsfolgen, wobei das scheinbar mittlerweile nur noch das einzige ist, worauf reagiert wird. Sagte ja, ich wünschte, das JC würde ihre Mitteilungs- und Mitarbeitspflicht genau so einhalten, wie ihre "Kunden" (wobei man ja kein Kunde ist, denn Kunde setzt Service voraus, was hier nicht existiert).


    Ich denke, ein Überprüfungsantrag in schriftlicher Form reicht. Auf schriftliche Anträge muss reagiert werden (SGB X, § 35 Abs. 1).. Mir graut es nur wieder, eine Eingangsbestätigung ab zu holen - gibt es doch keine Schnellschalter mehr.




    Leute, die mit Strom Warmwasser aufheizen, bekommen nunmehr einen Mehrbedarf.


    Das ist interessant zu hören. Bedeutet also respektive für die betroffenen Antrag stellen auf Übernahme der Kosten für Warmwasseraufbereitung..


    Das einzige Problem was ich daran nur sehe - woran wird festgelegt, was der "wahre" Verbraucht bei Warmwasseraufbereitung mit Strom ist?



    Danke erneut für die Informationen. Hat mir sehr geholfen, auch auf langer Sicht.

  • Ü-Antrag: Bearbeitungsfrist bis zur Untätigkeitsklage = 6 Monate. Wäre also Anfang Dezember. Ende September läuft dein BWA aus, spätestens da muss es geändert werden (im Okober). Was also gewinnst du durch einen Ü-Antrag, den das Amt bis Dezember unbearbeitet in der Akte lassen darf?


    Turtle

  • Zitat

    Das ist interessant zu hören. Bedeutet also respektive für die betroffenen Antrag stellen auf Übernahme der Kosten für Warmwasseraufbereitung..


    Sofern das Warmwasser mit Strom aufbereitet wird, muß man also erst einen Antrag stellen? Ist der ab 1.1.2011 zu stellen oder ab wann? Sollte man diesen Antrag in jedem Fall vorsorglich stellen?

  • Ü-Antrag: Bearbeitungsfrist bis zur Untätigkeitsklage = 6 Monate. Wäre also Anfang Dezember. Ende September läuft dein BWA aus, spätestens da muss es geändert werden (im Okober). Was also gewinnst du durch einen Ü-Antrag, den das Amt bis Dezember unbearbeitet in der Akte lassen darf?


    Turtle


    Das hatte ich immer schon angenommen, dass das Amt derlei Anträge einfach in die Ablage legt und absichtlich nicht bearbeitet.
    In solchen Fällen helfen weitere rechtliche Schritte über's SG.