Nebenjob als Schüler

  • Hallo,


    ich bin 17 Jahre, und werde noch ein weiteres Jahr zur Schule gehen. Und bis zum 01.08.2012 wenn meine Ausbildung anfängt, - am Wochenende einen Nebenjob annehmen.
    Das sind 200,-€ /Monat.


    Bis jetzt hatte ich nur solche Jobs wir 'Prospekte austragen', o.ä' | Alles unter 100,-€, daher habe ich garkeine Ahnung.


    Ich habe ja einen Freibetrag bis 100,-€ - Aber wieviel wird mir oder uns angerechnet als Bedarfsgemeinschaft?


    Gibts da noch eine besondere Regelung bei Schülern, oder Minderjährigen bei der Berechnung?






    Zu meiner zweiten Frage:
    Wenn ich in die Ausbildung gehe, mit wieviel Prozent wird das Gehalt angerechnet? Wird es überhaupt angerechnet, ist ja ne' Ausbildung.


    Liebe Grüße

  • Hallo kalli,


    zu Deinem Grundfreibetrag von € 100 kommen noch 20% auf den verbleibenden Rest. Somit verbleiben Dir von Deinem Nebenjob € 120; die € 80 rechnet das Jobcenter Eurer BG als Einkommen an.


    Zitat

    Gibts da noch eine besondere Regelung bei Schülern, oder Minderjährigen bei der Berechnung?


    Nein, gibt es leider nicht!


    Gruß Gawain


  • So viel :eek:
    Ich arbeite also fast fürs Jobcenter. :cool:



    Und wie siehts aus in der Ausbildung?
    Wir das da genau so verrechnet? :eek:

  • Wir haben soeben den Bescheid bekommen,


    es werden 120,-€ von 200,-€ angerechnet!!!!!!! Wie kann das sein? :(
    Es bleiben mir lächerliche 80,-€ vom Nebenjob übrig, wozu mache ich den.. Für meinen Lebensunterhalt? Als Schüler? Nein, nicht wirklich. Ich dachte ich kann anständig dazu verdienen, aber wenn mir 'nur' 80,-€ bleiben von 200 - bin ich echt am überlegen ob sich das lohnt.


    Brauche Rat..


    Lg