Nebenkostenabrechnung!

  • Hallo,


    habe mal wieder eine frage.


    Ich lebe mit meinem Freund in einer gemeinsamen Wohnung, das Jobcenter zahlt nur für mich ALG2 da mein freund arbeiten geht d.h ich bekomme nur einen zuschuss bzw. eine Aufstockung zum ALG 1.


    Heute haben wir unsere nebenkostenabrechnung bekommen. Wir haben nun ein Guthaben erhalten was die hausverwaltung an uns überweisen wird von 430 euro.


    Muss ich das beim jobcenter angeben (was ich mal denke) und wenn dann dürfen die mir ja nur die hälfte von dem geld anrechnen oder???? da das Jobcenter ja auch nur die Teile der Wohnung miete usw. für mich zahlt und nicht für mein freund! er musste ja auch die hälfte der kaution selber bezahlen und ich bekam einen kautionsschein.


    Wie sieht es nun aus? dürfen die alles einbehalten an dem guthaben oder nur die hälfte???


    Bitte um antwort!!! DANKE

  • Du liegst völlig richtig mit Deiner Annahme, da das Jobcenter die Kosten der Unterkunft nur anteilig bezahlt, ist auch diese Nebenkostenerstattung nur anteilig zurückzuzahlen.
    Da Du von einer Aufstockung schreibst, solltest Du mal prüfen, ob das Jobcenter nicht sogar weniger als die Hälfte der KdU bezahlt. Dieses geht aus Deinem Leistungsbescheid hervor!

  • hallo,
    vielen dank erstmal für die schnelle antwort.


    ich werde dann direkt am montag beim jobcenter mal anrufen und denen das schreiben zuschicken und mal schauen was sie sagen, aber wollte vorab wissen ob ich richtig liege nicht das die ankommen und alles einbehalten wollen.


    vorallem muss ich jetzt auch das schreiben einreichen das sich ab ende des jahres die miete erhöht. Aber da hätte ich direkt noch eine frage.=)


    da unsere Hausverw. momentan das haus modernisiert und wir 20% weniger miete zahlen müssen, (lärm,dreck usw.) wie sieht es damit aus??? da ab ende des jahres die miete sich dann aber wieder erhöht...wegen der moderniesirung...kann die arge diese 20% einbehalten oder wie läuft so etwas ab bei einer mietminderung??? und dann einer mieterhöhung.???

  • Da das Jobcenter für Dich anteilig die Kosten der Unterkunft bezahlt, stehen ihm auch anteilig etwaige Mietsenkungen zu. Ich nehme mal an, dass die Miete nach Abschluss der Renovierungsarbeiten nicht nur auf den alten Stand wieder angehoben, sondern zudem erhöht wird. Ist dies der Fall, so könnte es sein, dass die Wohnung dann nicht mehr angemessen ist.
    Du kannst den Link "Kosten der Unterkunft" unten in meiner Signatur nutzen, um mal nachzusehen, welche KdU in Deiner Region als angemessen gelten.

  • Ich bin etwas verwirrt. Am 16.5. schriebst du, dass du in der 35. SSW bist:


    http://www.sozialleistungen.in…ung/t-antraege-15062.html


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Amt dich nicht als Bedarfsgemeinschaft mit deinem Freund und sicherlich Vater des Kindes führt, denn ein gemeinsames Kind ist ein glasklares Indiz für eine BG. Und so richtig verstehe ich das mit der Aufstockung zu ALG 1 nicht. Ab der 34. SSW (6 Wochen vor der Geburt), also bereits ca. 2 Wochen müsstest du doch Mutterschaftsgeld und nicht ALG 1 bekommen?


    Turtle