Kann ich ein USA Visum bekommen, wenn ich eingeladen werde, trotz hartz 4? Denn ich weiss dass ich normalerweise kein Visum kriege wenn ich Hartz 4 beziehe!
lg Lexy
Kann ich ein USA Visum bekommen, wenn ich eingeladen werde, trotz hartz 4? Denn ich weiss dass ich normalerweise kein Visum kriege wenn ich Hartz 4 beziehe!
lg Lexy
böhser fehler denn jetzt kommt bestimmt der böhse lacki und unterstellt dir was
quatsch. man braucht kein visum um in die usa zu reisen. es bedarf lediglich einer anmeldung im internet mit sofortiger bestätigung.
da wird nicht nach hartz4 gefragt. ausser, du bist ein nichtdeutscher, also angehöriger einer nation, für die visapflicht besteht. dann sprechen die einkommensverhältnisse eindeutig gegen eine visaerteilung.
und als hartz4er hat man auch mal urlaub. man muss der arge ja nicht sagen, wohin man fährt.
Zitatund als hartz4er hat man auch mal urlaub. man muss der arge ja nicht sagen, wohin man fährt.
Hmmmm.... in meiner aktuellen Eingliederungsvereinbarung, die ich leider zu einem Zeitpunkt blind unterschrieben, als ich noch nicht wußte, dass ich dies nicht tun muß und sämtliche Androhungen von Sanktionen eigentlich eh nur Schall und Rauch sind, verpflichten mich dazu, meine sogenannte Berufsberaterin davon in Kenntnis zu setzen, wenn ich meinen Wohnort verlasse. Auch den Grund und das Ziel muß ich laut EGV angeben, sonst werde ich sanktioniert. Damit fällt jeder Blitzbesuch bei einem meiner größeren Söhne flach, denn die wohnen in anderen Städten. (Übrigens hatte ich noch nie eine Sanktion, war stets brav und gehorsam und habe immer alles schön brav gemacht was ich tun sollte.)
Du hast ja nicht unterschrieben das du nicht deine Stadt verlassen darfst das kann vom Jobcenter auch gar nicht verlangt werden.Schließlich kannst du dich wohin auch immer frei bewegen.Wo ist das Problem das du bei einem Besuch deiner KInder der eben ein paar Tage dauert dies auch angibst.Solange du dich in der Tagesanzahl bewegst wirst du wohl kaum sanktioniert werden.
Du hast ja nicht unterschrieben das du nicht deine Stadt verlassen darfst das kann vom Jobcenter auch gar nicht verlangt werden.Schließlich kannst du dich wohin auch immer frei bewegen.Wo ist das Problem das du bei einem Besuch deiner KInder der eben ein paar Tage dauert dies auch angibst.Solange du dich in der Tagesanzahl bewegst wirst du wohl kaum sanktioniert werden.
Tja, Kitty, wie ich schrieb: in der leider von mir blind unterzeichneten sogenannten Eingliederungsvereinbarung steht drin, dass ich meinen Wohnort, also die Stadt, in der ich wohne, nicht verlassen darf, ohne meine sogenannte Berufsberaterin des Jobcenters zu informieren.
Also fragte ich die JC-Tussie am Tag nachdem ich mich von ihr dazu hab nötigen lassen, diese EGV zu unterschreiben, die nun noch bis ins nächste Frühjahr hinein Gültigkeit hat, wie das denn nun genau gemeint sei. Und hier nun auf genaue Nachfrage das praktische Beispiel:
Wenn ich also beispielsweise Mönchengladbach verlassen möchte, um etwa einen Sohn in Aachen oder einen in Grevenbroich (das ist deutlich näher als Aachen!) zu besuchen oder zu treffen und dabei geht es nicht um Fahrten über mehrere Tage, sondern vielmehr um Kaffee und Kuchen mit Sohn und Schwiegertochter oder ähnliches, dann darf ich auch am Wochenende dies nur dann tun, wenn ich meine Berufsberaterin VORHER darüber informiere und sie es mir gestattet. Eine Ausweitung meines Besuches, z.B. über Nacht, weil ein Zug ausfällt oder ähnliches, wird nur dann nicht sanktioniert, wenn ich schwerwiegende Gründe beweisbar vorzulegen in der Lage bin.
Also, sag bitte nicht, dass ich das darf. Ich Trottel hab den Mist blind unterschrieben, weil mir eine Sanktion bei Verweigerung meiner Unterschrift angedroht worden war. Meinst Du, dass ich grundlos sowas von tierisch sauer auf diese JC-Kotzbrocken bin? Das ist ein weiterer gewaltiger Eingriff in meine Privatsphäre. So wie schon vor etwa 5 Jahren, als man mir verbot, zur Beerdigung meiner Mama zu fahren!
Da du ja eigentlich immer so klug daherredest müßtest du eigentlich wissen das man nichts unterschreibt ohne es vorher gelesen zu haben.Ich habe noch nie gehört das eine Ortsabwesenheit angekündigt werden muß wenn du über das Wochenende jemanden besuchst.Ich denke das macht auch keiner.Wäre zu prüfen ob dies so überhaupt Gültigkeit hätte.Ich glaube kaum.Ich denke auch nicht das deine SB am Wochenende bei dir vor der Türe steht und kontrolliert ob du auch schön zu Hause bist.
Da du ja eigentlich immer so klug daherredest müßtest du eigentlich wissen das man nichts unterschreibt ohne es vorher gelesen zu haben.Ich habe noch nie gehört das eine Ortsabwesenheit angekündigt werden muß wenn du über das Wochenende jemanden besuchst.Ich denke das macht auch keiner.Wäre zu prüfen ob dies so überhaupt Gültigkeit hätte.Ich glaube kaum.Ich denke auch nicht das deine SB am Wochenende bei dir vor der Türe steht und kontrolliert ob du auch schön zu Hause bist.
Ich denke auch nicht, dass sie mich persönlich kontrolliert, schon gar nicht am Wochenende. Dennoch halte ich mich auch ohne Kontrolle an Vorgaben.
Ich warte derzeit auf einen neuen Termin meiner sogenannten Berufsberaterin. Dann werde ich zunächst persönlich um eine Außerkraftsetzung der derzeitigen EGV bitten. Wenn nötig, werde ich auch darauf hinweisen, dass ich ansonsten eine Feststellungsklage einreichen werde müssen.
Eigentlich unterschriebe ich nichts blind, aber bei dem besagten Termin ließ ich mich halt von den angedrohten Sanktionen beeindrucken, was mir nun nicht mehr passieren kann. Schließlich weiß ich ja jetzt, dass ich eine EGV erstmal mit nach Hause nehmen kann, um deren Inhalt zu überprüfen.
Allerdings hätte ich viele meiner Rechte nicht erst kennengelernt, wenn nicht der Druck von Seiten des JC so groß geworden wäre. Nur durch diese ewigen ungerechtfertigten Bevormundungen habe ich mich bemüßigt gefühlt, meine Rechte kennenzulernen. Hätten sich die ganzen Vorgaben weiterhin noch halbwegs in Grenzen gehalten, dann wäre ich niemals auf die Idee gekommen, mir rechtliche Beratung von einem Fachkundigen zu holen.
Kann ich ein USA Visum bekommen, wenn ich eingeladen werde, trotz hartz 4? Denn ich weiss dass ich normalerweise kein Visum kriege wenn ich Hartz 4 beziehe!
lexy , ich wage mal einen Zweifel daran, dass ein popeliger Europäer in den USA mit einem simplem Visum auch arbeiten darf.
Bitte gieb uns Feedback, wenn Du etwas dahingehend legal erreicht hast.
lg Lexy
( Der text hat mindestens zehn Zeichen Gehabt... )
mfg
allo