Ihr Lieben,
ich bin seit zwei Jahren selbständiger Künstler. Davor hatte ich erst Hartz 4 und dann einen Existenzgründerzuschuss vom Arbeitsamt bekommen. Seitdem keine Leistungen mehr bezogen.
Jetzt befinde ich mich in der Situation, dass ich in den nächsten beiden Monaten voraussichtlich nichts verdienen werde und kein Vermögen habe, um die Zeit zu überbrücken.
Ich habe öfter davon gehört, dass man "aufstocken" kann, weiß aber nicht wie das Verfahren funktioniert. Deswegen würde ich mich sehr freuen, wenn mir jemand folgende Fragen beantworten könnte:
1. Bedeutet "aufstocken", dass ich einen ganz normalen ALG 2 Antrag stellen muss oder gibt es da ein anderes Verfahren?
2. Werde ich dann auch wieder in die Vermittlungstretmühle kommen oder akzeptiert das Amt, dass ich ab übernächsten Monat mich wieder selbst finanzieren kann, wenn ich es belegen kann und dass meine Arbeit in dieser Zeit die Recherche nach Jobs innerhalb meiner Selbständigkeit ist?
3. Würde das Amt dann auch wieder meine Miete und Krankenversicherung übernehmen? Oder kann ich mich zum Beispiel dafür entscheiden die Krankenkasse selbst weiter zu bezahlen?
4. Und wenn es die Krankenkasse zwangsläufig übernimmt, kann ich dann in der Künstlersozialkasse versichert bleiben?
Ich würde mich über Antworten sehr freuen.
Vielen Dank schon einmal.
Peter