Unterhaltsvorschuss

  • Hallo an alle ,


    ich stecke momentan in einer ziemlichen Zwieckmühle.
    Ich wohne mit meinem Partner (Kindsvater) nicht zusammen. Er wohnt im Ausland. Ich wohne alleine mit unserem Sohn in Deutschland.
    Nun habe ich Unterhaltsvorschuss beantragt da mein Partner mich bzw. uns nicht finanziell unterstützen kann.
    Nun hab ich einen Ablehnungsbescheid vom Jugendamt erhalten mit der Begründung das wir ein Paar sind und mein Partner für unseren Sohn zahlen muss.Dies kann er nun mal leider nicht.
    Aber ich finde es nicht in Ordnung das ich vom Jugendamt keine Unterstützung bekomme,mein Partner kommt nur alle paar Monate nach Hause und unterstützt uns auch so in keiner Weise.Ich bin doch sozusagen allein für die Erziehung unseres Sohnes zuständig.In meinen Augen sind wir gesetztlich doch gar kein Paar.


    Ich frag mich jetzt einfach ob das rechtens ist was das Amt macht? Und ob ich irgendwas tun kann um an den Unterhaltsvorschuss zu kommen .


    Wär für Antworten sehr dankbar.


    Liebe Grüße

  • Hallo Mama2009,


    das Problem hierbei wird wohl sein das der KV juristisch Unterhaltspflichtig ist gegenüber dem Kind, da Ihr ja in einer Partnerschaft seit, kann kein Uvg gezahlt werden, dies geht erst wenn Ihr euch trennt und du eine Beistandschaft beim JU hast. In deinem Fall wäre wohl eher die Arge das zuständige Amt, um Lebenshaltungskosten zu beantragen, solltest Du aber zuviel Einkommen haben gibt es dort auch nix, dann mußt Du das Kind alleine durchbringen, die einkommensnachweise deines Partners benötigtst Du auf alle Fälle.


    Jetzt aber bitte noch ein paar angaben:
    Wo Lebt der KV
    Was macht er Beruflich
    Wie hoch ist sein Einkommen
    Wie hoch ist dein Einkommen

  • hallo sundown ,


    danke für deine antwort.ich fang mal weiter vorn an um es ein wenig verständlicher zu machen.
    ich war nicht von anfang an mit dem kv zusammen,unser sohn ist bei einem ons entstanden....ich hatte beim jugendamt einen beistand,habe ihm die arbeit wieder entzogen als ich den kv selber ausfindig gemacht habe.danach sind wir auch zusammen gekommen.bevor wir zusammen gekommen sind habe ich auch unterhaltsvorschuss bekommen.....aber als ich dem jugendamt sagte das wir zusammen sind strichen sie mir den unterhalt.
    der kv ist in privater insolvenz und hat nicht mal geld für sich zum leben,daher kann er auch nichts zahlen.er arbeitet in österreich und verdient so an die 1300 euro....aber dieses geld geht leider alles für seine monatlichen zahlungen drauf.zum leben bleiben ihm selber wenn er einen guten monat hat 200 euro.


    ich bekomme nur 91 euro grundsicherung,184 kindergeld und 140 euro wohngeld für meinen sohn.
    am 31. 5. ist das wohngeld ausgelaufen,habe aber anfang april schon einen neuen antrag gestellt...und noch keinen bescheid bekommen,und daher auch kein geld heute überwiesen bekommen.sprich ich habe ende mai nur die 91 euro bekommen und muss nun bis mitte des monats warten bis ich das kindergeld bekomme.


    ich hoffe es ist nicht zu undurchsichtig :)


    liebe grüße

  • Die Höhe der Pfändungsgrenze bei Privatinsolvenz richtet sich nach der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen. Das ist in Deutschland so und in Österreich sicher nicht anders.


    Der Kindsvater kann mit 1.300 € Unterhalt zahlen, er müsste nur den Insolvenzverwalter über das Kind informieren.

  • Hallo Mama,


    da kann Ich mich meiner Vorschreiberin nur anschließen, es gab sogar schon Fälle wo eine Privatinsolvenz Gerichtlich angeordnet wurde, damit Unterhalt bezahlt werden konnte. Wie gesagt der Insolvenzverwalter muß informiert werden um alles in die wege zu leiten, die Schulden stehen da hinten an, pech für die Gläubiger.


    gruß Sundown