Harty 4 und Elterngeld

  • Hallo,


    ich bekomme seit neustem Arbeitslosengeld II. Meine Frau studiert noch, ist jedoch im Urlaubssemester da Sie schwanger ist. Sie geht ab dem 1. Juni in Mutterschutz, hat bis zum 31. Mai gearbeitet. Meine Frage lautet nun, kann Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen? Bzw. inwieweit beinträchtigt das den Erhalt von Elterngeld? So weit ich weiss darf man nicht Arbeitslosengeld II und Elterngeld zugleich erhalten.
    Die derzeitige Situation ist alles andere als gut, da die Behörde den Verdienst meiner Frau angerechnet hat und ich weniger Arbeitslosengeld II bekomme als der Regelsatz beträgt. Zudem bekommt meine Frau ab dem 1. Juni kein Gehalt mehr, lediglich das Elterngeld nach der Geburt. Wovon sollen wir dann noch leben?


    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

  • Du mußt einen Änderungsantrag stellen und sämtliche Änderungen mitteilen. Außerdem mußt Du dann darin ausfüllen welche anderen Anträge gestellt worden sind. Gemäß § 12s SGB II mußt Du sämtliche möglichen Anträge sogar stellen. Du selbst mußt also gar nicht entscheiden, ob Du nun Elterngeld oder ALG beantragst – es ist ohnehin Deine Pflicht alles zu beantragen. Falls Du einen Antrag nicht gestellt haben solltest, dann wirst Du bei Abgabe des Änderungsantrags ohnehin darauf hingewiesen.
    Den Antrag solltest Du besser persönlich in der Leistungsstelle abgeben und nicht bei der Information. Dann kannst Du offene Fragen direkt beantworten und erfährst welche Anträge Du zusätzlich irgendwo stellen mußt. Dadurch wird die Bearbeitung Deines Antrags beschleunigit, da Du nicht erst angeschrieben werden mußt.


    Selbstverständlich ändert sich Euer neu zu errechnender Bedarf.


    Lies Dir am besten alle Paragraphen unter Kapitel 2 Anspruchsvoraussetzungen genau durch. Auch §5 SGB II.


    Beste Grüße, auch an Euer Baby,


    Freydis :)