Das ist aber EGAL!!! Kindergeld ist Einkommen des Kindergeldberechtigten, dabei ist es egal, ob das Kind volljährig ist oder nicht. Es bleibt daher dabei, dass, wenn er mit Lohn und Wohngeld und einem Teil des Kindergeldes seinen Bedarf deckt, das restliche Kindergeld der Mutter angerechnet wird... Erst nach Auszug könnte er das Kindergeld an sich abzweigen lassen...
Das ist durch die Rechtsprechung ganz eindeutig bestätigt.
Turtle