Anrechnung des Ausbildungsgeldes bei Hartz 4 Haushalt?

  • @ Kitty: Ich gebe ihr kein Kindergeld. Es wird auf ihr Konto überwiesen und bleibt auch "ihres".
    Für die Verpflegung muss ich trotzdem noch aufkommen mit 170€ monatlich.


    Zitat

    Wenn das Geld ihr nicht reicht dann könnte sie ja etwas arbeiten oder nicht?


    Sorry aber jetzt wird es persönlich und das kann ich absolut nicht ab. Du kennst nicht die Hintergründe, also bitte.


    @ Birgit63: Selbst wenn ich es wollen würde, kann ich das nicht. Irgendwie muss ich wohl bis 21 hier wohnen bleiben.(noch 2 Jahre)
    Ich will aber auch gar nicht ausziehen.
    @ jones: Wie jetzt? Kann ich das irgendwie erreichen, dass das Kindergeld auf mein Konto überwiesen wird und das auch meins bleibt?


    Und noch was: Es wurde mal gesagt, dass ich Wohngeld beantragen kann. Meine Mom meinte, dass sie kein Wohngeld bekommt, aber ich, wovon ich aber noch nie etwas gesehen habe, weil sie das Geld selber braucht.


    Ich müsste ihr wahrscheinlich nicht so viel geben, aber ich mache es trotz dem. Sie ist nun mal meine Mutter und sie wäre die letze Person, die ich im Stich lassen würde. Ich hoffe mal, dass das verständlich ist.


    Aber ich muss doch irgendwie erreichen können, dass mehr von meinem Lohn bleibt, oder nicht?


    Es wäre sehr hilfreich, wenn ihr mir aufzeigen könntet, wie ich vorgehen kann, bzw. was ich machen kann.
    Ein BAB Antrag wird nächste Woche abgegeben.


    Ach so und noch etwas:


    Ich bin währen meiner Berufsschulzeit in einer anderen Stadt, ca 75km weit weg. Die Fahrtkosten werden versteuert übernommen. Ca 70% des Geldes was ich ausgebe um dort hinzukommen bekomme ich sozusagen wieder.
    Dort bin ich in einem Jugendwohnheim untergebracht. Die Kosten für die Miete dort, werden von meinem Betrieb übernommen, allerdings muss ich mich dort IMMER selbst verpflegen.
    Ich bin grob gesagt die Hälfte meiner Ausbildung in diesem Jugendwohnheim.


    Steht mir nicht etwas zu, dafür dass ich mich immerhin 50% selber verpflege?

  • BAB gibt es nicht, wenn du zuhause wohnst, den Antrag kannst du dir schenken. Ansonsten ist es so, dass du schlichtweg zuhause zuviel abgibst. Wieso sollte es dafür irgendeinen Ersatz an dich geben, wenn du, obwohl du es dir nicht leisten kannst, viel mehr an deine Mutter abgibst, als sie an Kostgeld verlangen würde?


    Außerdem ist Azubilohn nicht dazu da, dass man "was über" hat. Hättest du eine Wohnung für dich alleine, wäre nach Abzug deiner Kosten (Miete, Strom, Heizung, Telefon, Fahrkosten zum Job, Lebensmittel, Hygieneartikel etc.) doch auch nichts übrig. Oder nicht viel.

  • Noch mal ne Frage bezüglich zum Kindergeld. Das ist ja Geld, welches MIR alleine zusteht, richtig?
    Wovon ich im Normalfall meine anteilige Miete bezahle, richtig?


    Aber da mein Vater mir bereitwillig dieses anteilige Miete bezahlt, brauche ich das nicht mehr.


    Also müsste ich das Kindergeld doch rein theoretisch für mich alleine behalten dürfen, richtig?

  • Anspruchsinhaber des Kindergeldes ist der Kindergeldberechtigte, in der Regel ein Elternteil. Das KG ist eine Leistung des Staates zum Ausgleich der finanziellen Belastungen beim Unterhalt eines Kindes. Nur wenn der KG-Berechtigte keine Unterhaltsleistungen erbringt, besteht Anspruch auf Auszahlung des KG an das Kind. Da dein Vater mit dem Kindergeld deine Miete bezahlt, setzt er das KG zweckbestimmt für dich ein und du hast damit keinen Anspruch auf Auszahlung an dich.

  • Du bist witzig! Ich "jammere" ja auch nicht ohne Grund!


    1. Bezahlt mein Vater die Miete nicht vom Kindergeld sondern von seinem eigenen.
    2. Wenn er das nicht tun würde hätte ich im Monat 200€ übrig von ursprünglich 500€


    Ist echt der Hammer, die einen sagen Jobcenter etc. sind betrügerisch und die andere Partei meint, ich wolle den Staat "ausbeuten".


    :confused:

  • LuckAffe Ich denke die Diskussion mit dir kann man sich schenken. Natürlich kenne ich deine persönliche Situation nicht und auch nicht die deiner Mutter aber dann brauchst du doch nicht jammern denn genau das tust du. Du bekommst monatlich Ausbildungsgeld und dein Vater zahlt auch noch die Miete wovon das JC nichts weiß und ihr somit den Staat Geld nicht angegeben habt. So etwas nennt sich Betrug.Deine Mutter kann offensichtlich nicht mit Geld umgehen oder hat Hobbys die das ganze Geld verschlingen und sie lebt praktisch auf Staats und deinen Kosten. Ganz ehrlich ich bin auch Mutter aber ich würde mich in Grund und Boden schämen auf Kosten meiner Kinder zu leben. Mit dem Kindergeld bist du auch wieder auf dem Holzweg, denn wenn du es jetzt bekommen würdest,dann fehlt es ja auch wieder deiner Mutter.Also könntest du ihr auch einfach weniger Geld zustecken und dann hast du praktisch dein Kindergeld auch.

  • hallo ...ich hab gerade auch das Problem .mein Sohn hat am 1.9 seine Ausbildung angefangen und hat Brutto 950 euro netto 805 euro raus im Monat er wohnt noch zuhause ...ich beziehe hartz 4 in meiner Bedarfsgemeinschaft leben noch meine Frau und insgesamt 3 kinder 6, 15 und 17 jahre . so ab 1.9 hab ich mein sohn (17) aus meiner Bedarfsgemeinschaft abgemeldet um eine Überzahlung zu vermeiden jetzt bekomme ich für 4 Person 1460 euro hartz4 ( miete 820 +140 strom } bleiben 500euro ...Jetzt hab ich post vom amt bekommen das ich lohnbescheinigung kontoauszug von mein sohn einreichen soll was ich nicht versteh..im neuen bewilligungsbescheid ist er schon garnicht mehr drin er bekommt kein hartz 4 und kein mietzuschuss darf das amt sein ausbildungsgeld mit anrechnen ? und wenn ja was bleibt mir denn da noch??mfg

  • Es wird nie Einkommen des Kindes bei anderen angerechnet. Eine Anmeldung ist Nonsens und kann, da es einen hohen Freibetrag gibt, sogar dazu führen, dass ihr durch den Verzicht weniger ALG2 bekommt, da er sogar noch einen Anspruch hat oder aber rechnerisch nur ein Teil des Kindergeldes beim kindergeldberechtigten Elternteil angerechnet werden kann.