Jahr auf Probe?

  • Hallöchen... also...ich beziehe ALG II und meine Freundin bezieht Arbeitslosengeld.
    Im Februar sind wir zusammen in eine eigene Wohnung gezogen. Davor hatte ich ca. 300 Euro Harti IV bekommen - und jetzt nur noch 112 Euro -.-


    Das ist ein bisschen wenig... ich gehe zur Zeit "arbeiten", bin also in einer Maßnahme vom Amt ( 1,50€/Std. ) drin. Nun hab ich von dem "Jahr auf Probe" gehört...


    Könnte ich das denn auch machen? Denn eigentlich hat jeder von uns so seine eigenen Ausgaben - und bei mir haut das dann mit 112 Euro nicht mehr hin.


    Wenn das gehen sollte, kann mir da irgend jemand so einen Mustertext schreiben?
    Wenn ich mehr bekommen würde wäre ich natürlich froh - und hier in dem Forum kennt ihr euch ja eindeutig besser aus als ich ;)



    Beste Grüße

  • Schau mal hier


    http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/Anlage-VE-Verantwortungs-u-Einstehensgemeinschaft.pdf


    Bist du denn bei dem Zusammenzug nicht darauf hingewiesen worden das es die Möglichkeit gibt erst nach einem Jahr zusammen veranlagt zu werden?



    Ich habe mir den Antrag durchgelesen. Leider geht daraus nicht hervor ob man einen solchen Antrag stellen kann, obwohl eine Frage unter 1. mit "Ja" beantwortet werden kann. Ich gehe davon aus, dass dies der Fall ist, sonst wäre das Formular in dieser Form ja eigentlich sinnlos und müßte einen entsprechenden Hinweistext mit beinhalten.


    In meinem Fall kann ich nur die Frage unter 1a mit "Ja" beantworten. Denn ich lebe eigentlich mit meinem ehemaligen Lebensgefährten in einer Haushaltsgemeinschaft, da ich einen Teil meines Haushalts aus gesundheitlichen Gründen nicht selber ausführen kann und mein fast 18-jähriger jüngster Sohn Schüler ist in einer Ganztagsschule (Gesamtschule 11. von insgesamt 13 Schuljahren). Dieser Umstand ist seit gut zwei Jahren der ARGE bekannt und weder ARGE, noch Jobcenter berücksichtigen dies. Ich habe deshalb schon wiederholt vorgesprochen und um eine entsprechende Überprüfung der Lebensverhältnisse vor Ort gebeten. Was ist also zu tun?
    Muß ich erst eine Feststellungsklage einreichen beim Sozialgericht? Der Auszug aus der gemeinsamen Wohnung wird mir auch vom Amt untersagt. Ich hatte schon mehrfach geeignete getrennte Wohnungen gefunden, die auch den WBS erfordern würden und von den Kosten her eigentlich in Ordnung wären. Aber das Amt lehnt ab mit der Begründung, dass die derzeitige Wohnung in Größe und Kosten passend wäre für unsere Bedarfsgemeinschaft. Eine Anerkennung als Haushaltsgemeinschaft haben und bekommen wir ja nicht. Es ist zum Mäuse melken! :confused:


    Danke für etwaige hilfreiche Antworten,


    Freydis :)

  • Also Freydis so richtig glauben kann ich dir das nicht.Zum einen kannst du durchaus ausziehen das wird dir auch das Jobcenter nicht verweigern wenn du dich von deinem Lebensgefährten getrennt hast oder er müßte eben ausziehen.Wenn du nun mit deinem ehemaligen Lebensgefährten weiterhin unter einem Dach wohnst kannst du dem Jobcenter nicht verübeln das sie dir das nicht abnehmen.Jeder würde dann angeben zwar noch zusammen zu wohnen aber andererseits nicht mehr zusammen zu leben nur damit es mehr Geld gibt.Wobei ich dir das jetzt nicht unterstellen will.Du solltest vielleicht erstmal deine Wohnsituation klären und dann bist du auch in der Berechnung deine eigene BG.Das Formular käme auch für dich gar nicht in Frage weil es nur dafür gedacht ist wenn man noch nicht solange zusammenwohnt das es dann die Möglichkeit gibt erstmal noch getrennt veranlagt zu werden.Eine andere Regelung wäre sonst allen die verheiratet sind gegenüber nicht fair.