Hallo!
Wenn A bei B auf 400€-Basis arbeitet, A in einem Monat aber auf 500€ kommt: Darf B den Lohn dann versteuern? Der Verdienst wird doch eigentlich auf das ganze Jahr berechnet ...
Danke für Antworten.
C.
Hallo!
Wenn A bei B auf 400€-Basis arbeitet, A in einem Monat aber auf 500€ kommt: Darf B den Lohn dann versteuern? Der Verdienst wird doch eigentlich auf das ganze Jahr berechnet ...
Danke für Antworten.
C.
Es kommt immer auf den Monat an.Bei 500 Euro fällt an Steuern nichts an.Ansonsten bekommt man zuviel gezahlte Steuern am Ende des Jahres durch den Steuerbescheid wieder.
ja, aber nun werden auch sozialabgaben fällig, also etwa 21 prozent renten, kranken, pflege und arbeitslosenversicherung. Also gehen von den 500 euro etwas mehr als 100 euro in die sozialkassen.
Nur wenn die Geringfügigkeitsgrenze öfters (mehr als zweimal im Jahr) überschritten wird, fallen Sozialversicherungsbeiträge an. Dann allerdings auch für die Monate in denen er unter 400 € verdient.
Ob Steuern anfallen hängt von der Steuerklasse ab. Bei geringfügigen Beschäftigung kann pauschal versteuert werden. Wirst du hingegen sozialversicherungspflichtig geht das nicht mehr.
In Steuerklasse I, II, III und IV würden keine Steuern anfallen.
In Steuerklasse V sind es 48 €, in VI sogar ind es rund 59 € Steuern.
Ist das Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze allerdings einmalig, dürften es bei den Pauschalabgaben bleiben.
mehr Informationen findest du bei der Minijobzentrale:
http://www.minijob-zentrale.de/nn_176828/DE/2__AG/1__geringfuegige__beschaeftigung/4a__Entgeltgrenze/Entgeltgrenze.html
ja, aber nun werden auch sozialabgaben fällig, also etwa 21 prozent renten, kranken, pflege und arbeitslosenversicherung. Also gehen von den 500 euro etwas mehr als 100 euro in die sozialkassen.
500 € wären in der sogenannten Gleitzone. Da würden 73 € Sozialversicherungsbeiträge anfallen.