Einglierdungsvereinbarung zum Nebenjob

  • Seid Alle gegrüßt, :)


    ich habe in der kommenden Woche einen Termin bei meiner neuen Sachbearbeiterin, die mir eine Qualifizierungsmaßnahme aufs Auge drücken will. Allerdings muss ich dafür im Vorfeld meinen 400 Euro Job kündigen, den ich aber brauche, um über die Runden zu kommen.
    Nun würe ich gerne mal wissen, wie es sich mit der Eingliederungsvereinbarung verhält. Wenn dort nun drin stehen würde, dass ich diesen Job kündigen muss, kann man dann die Unterschrift verweigern?
    Ich weiß schon, dass man vom Amt verlangen kann, dass ich den 400 Job kündige, aber soll man seine Hilfebedürftigkeit nicht verringern? Durch eine Kündigung würde ja das Gegenteil eintreffen. Und dann kommt noch dazu, dass ich im letzten Jahr auch schon einige Qualifizierungsmaßnahmen gemacht habe.


    Vielen Dank für Eure Hilfe und Antworten.
    Viele Grüße von carodina

  • Du kannst NICHT gezwungen werden, eine EGV zu unterschreiben! Und wenn der SB versucht, Dich dazu zu nötigen, indem er Dir mit einer Kürzung oder Sperre droht, kann er dies nicht tun. Die Verweigerung der Unterschrift unter eine EGV hat auf gar keinen Fall eine Sanktion zur Folge.


    Nimm sicherheitshalber einen Beistand mit zu Deinem Termin mit dem Sachbearbeiter. Du hast ein Recht darauf.


    Beste Grüße,


    Freydis :)