Sorry ich habe hier gesucht!
Aber nichts gefunden!
Ich soll am 03.06.2011 ne neue EGV unterschreiben!
Die sind aber meisst sehr einseitig, steht meist nur drinnen der Beschuldigte hat
pro Monat 4 bis .... Bewerbungen abzuliefern.
Dann eben Ortsabwesenheit und andere Dinge!
Von der ARGE Seite her, steht eigentlich nur ein einziger Punkt drinnen.
Das sie den Delinquenten auf Ihre Arbeitgeber Ausbeuter Seite bringen!
Hat jemand Erfahrung damit, eine Eingliederungsvereinbarung hört sich ja mehr nach Zweiseitigkeit an.
Die AA und Arge ist ja bereits seit 3 Jahren bei mir ohne jeglichen Erfolg bis auf einmal 7 wochen in 3 Jahren.
Da ich hunderte von Bewerbungen machte und in 130 ZA s gelistet bin und auf jedem ZA Day aufschlug
letztens in ELMSHORN, empfinde ich die Vereinbarung als nicht sehr hilfreich und schwer einseitig!
Kann man da nicht reinschreiben, das man eine Umschulung oder Weiterbildung näher dem Arbeitsmarkt braucht??
Hat das jemand in dieser Art hier, schon einmal durchgezogen?
Muss man diese 08/15 EGV überhaupt unterschreiben???
Elch