Wie oben schon genannt, kann man auch eine Erstausstattung beantragen, wenn man in eine WG zieht?
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Hallo,
Das sollte machbar sein, wenn absolut nichts an Grundlagen ( Möbel ) vorhanden wäre.
Jobcenter wurde vorab informiert und der Umzug dort genehmigt.Die Grundlage eines laufenden Anspruches auf ALG muß nicht extra erwähnt werden.
Dann wäre dort der Antrag auf " Erstausstattung " zu stellen .Dieser dürfte sich denn vor Ort nach benötigter Grundausstattung an Wohnmobiliar und E- Geräten ( Herd, Kühlschrank, WaMa ) richten .
mfg
allo
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Gut, ein Bett wird wohl jeder haben und einen Kleiderschrank. An sonsten ist die WG ja mit allem ausgestattet. Ob man da eine Erstausstattung bekommt, ist fraglich.
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Den Betrag für eine Wohnung wirst du natürlich nicht bekommen.
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