Hallo,
ich habe mal eine Frage, mein Mann ist seid 13 Jahren geschieden und hat noch 2 unterhaltspflichtige Kinder die bei der Exfrau leben. Wir sind seid 10 Jahren verheiratet und haben noch einen 8 Jährigen Sohn zusammen. Ich bin Chronisch krank und kann NICHT arbeiten gehen. Ich habe jetzt auch einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeit Rente gestellt. Bei der Berechnung für den Unterhalt der 3 Minderjährigen Kinder wurde mir vom Richter gesagt, mein Mann ist mir nicht Unterhaltsverpflichtet, ich solle selber arbeiten gehen.Ich kann aber nicht!!! Ist mein Mann mir dann nicht unterhaltsverpflichtet??? Ich habe mal gehört es gibt ausnahmen bei der Unterhaltsregelung. Ist das eine Ausnahme?????
Bitte um Hilfe!!!
Liebe Grüße
Petra