Harz 4 getrennt lebend Eigentum haushälfte

  • Guten Tag,


    bin neu hier im Forum... darum erstmal hallo an alle :D


    ich habe da eine rechtliche frage und zwar find ich ist das eine ziemlich verzwickte situation


    ich schildere sie mal:


    Familie (Mutter, Vater, 3 Söhne) in einem Eigenheim.. (bzw haushälfte und andere Haushälfte eine andere Familie)


    Mutter Zieht ca 2003 aus bezieht seit diesem Zeitraum Harz 4 (da Betrieb pleite gegangen ist)


    Ältester Sohn kauft ca. 2006 die Haushälfte der anderen Familie auf.


    heute will ältester Sohn den Restlichen Teil vom Haus abkaufen und dem Vater Lebenslanges Wohnrecht gewähren.


    Jedoch das Problem:


    Mutter steht noch im Grundbuch möchte aber das Haus weitergeben da Sie für den ganzen Zeitraum nichts mehr gezahlt hatte für das Haus (Haus noch laaange nicht abgezahlt) und auch keine Zahlungen für das kind geleistet das bis anfang 2009 noch minderjährig war.


    jedoch beim Notar hieß es das mit der Mutter könnte ein Problem geben da die Mutter seit einiger Zeit Harz 4 bekommt und Wohngeld obwohl Sie sogesehen Eigentum hat die haushälfte wobei ihr davon sogesehen auch bloß die hälfte gehört...hier aber schon seit 2003 nicht mehr wohnt...eltern getrenntlebend aber nicht geschieden..


    kann das tatsächlich probleme geben wenn meine mutter das volle Eigentum an den Vater überträgt?



    lg
    Martin

  • Hallo BlackMatrix!


    Zitat

    kann das tatsächlich probleme geben wenn meine mutter das volle Eigentum an den Vater überträgt?


    Auch wenn die Mutter die zurückliegenden Monate/Jahre den gemeinsamen Kredit nicht mehr bedient hat, wird sie ein gewisses Eigentum an der Haushälfte erworben haben, welches sie nicht so ohne weiteres "verschenken" kann, solange sie ALG II bezieht. Nachdem das Haus noch "laaange" nicht abbezahlt ist, gibt es von ihrer Seite auch nichts zu verschenken.
    Meiner Meinung nach kann die Mutter nach Absprache mit der Bank allenfalls abgefunden werden um aus dem Grundbuch gelöscht zu werden, d.h. der künftige Alleineigentümer hätte der Mutter deren Anteil abzukaufen.
    Insofern der Erlös, welchen die Mutter dabei erzielt, die Vermögensfreigrenze überschreitet, wäre der überschreitende Betrag mit den ALG II-Leistungen zu verrechnen.


    Gruß Gawain

  • ja aber Sie möchte dies sogesehen zu gunsten von Ihren Söhnen weitergeben...ist das nicht möglich?


    wirklich ausbezahlt wird Sie ja nicht...


    also ist das nicht möglich das sie es einfach so weitergibt? an was für bedingungen wäre dies denn geknüpft?


    das heißt wenn Sie abgelöst werden sollte muss sie den vollen betrag gleich abgeben?



    lg
    Martin

  • Einfach so weitergeben wäre "Verschenken". Und das geht nicht. Wobei sich eh die Frage stellt, ob sie die Haushälfte als Vermögen überhaupt beim ALG 2 angegeben hat, denn sonst wäre schon längst was bzgl. Verwertung gekommen oder aber sie würde ALG 2 ggf. nur darlehensweise erhalten...


    Turtle

  • verwertung wäre nicht in frage gekommen, da 3 Personen (Vater + 2 Kinder [einer davon minderjährig]) darin leben.
    und die Wohnung an sich nichteinmal 100m² aufweist...


    aber jetzt einfach mal beispielsweise...in der Theorie könnte Sie das eigentumsrecht doch z.b. für 100€ abgeben oder?
    oder gibt es da mindestwerte?

  • Nein, so geht das nicht. Das Haus muss geschätzt werden, daraus ergibt sich der Anteil, der ihr zusteht. Davon sind ihre Schulden abzuziehen, wenn es noch Belastung gibt. Der Rest wäre dann der Verkaufserlös. Wenn dieser nachweislich unterhalb des Vermögensfreibetrages ist, DANN kann sie den Hausanteil einfach so übertragen.


    Aber einfach mal mit einem obligatorischen Euro - das funktioniert nicht. Jedenfalls nicht, ohne dass es Probleme gibt.


    Turtle