Fahrtkostenbeihilfe bei Arbeitsaufnahme

  • Hallo,
    habe nach 9 monatiger Arbeitslosigkeit und einem Seminar eine Arbeit bekommen, welche mit € 8,55 Stunde entlohnt wird.
    Habe gleich mehrere Probleme:
    Bin 20 Jahre alt und habe zu meinem Vermittler in der ARGE ein absolut schlechtes Verhältnis bzw. der zu mir. Er benimmt sich ungebührlich mir gegenüber, obwohl ich immer freundlich und höflich zu ihm bin (meine Mutter hat mir das so beigebracht)
    Jetzt war mir bei Arbeitsaufnahme zugesagt (mündlich vom meinem Träger der Maßnahme) dass ich für 6 Monate die Kosten der Monatsfahrkarte erstattet bekomme.
    War grade bei meinem Vermittler, um den Antrag zu abzugeben........jetzt ist es angeblich nur noch für 1 Monat.
    Ich brauche Arbeitskleidung, was mein kleines Budget nicht hergibt. Das hätte ich vorher beantragen müssen. Vorher wusste ich aber gar nicht was ich brauche und ob ich die Stelle überhaupt bekomme.
    Nun arbeite ich seit 1 Monat und werde aber nicht mal 100 Stunden zusammenbringen. Mein Arbeitgeber ist ne Zeitarbeitsfirma - ist ja heute sowieso fast schon die Regel - also reicht das Geld zu gar nichts. Ist im Gegenteil weniger als Hartz 4.
    Und wenn ich nun im nächsten Monat auch wieder nicht auf meine Stunden komme und auch noch das Fahrgeld selber aufbringen muss, dann weiss ich gar nicht, wie ich davon leben soll und meine Miete bezahle. Ihr werdet verstehen, dass ich im Moment deswegen schon sehr gefrustet bin, denn die Arbeit macht mir Spass .......aber ich kann davon nicht leben.
    Bitte um Rat - auch was ich wegen meines unmöglichen Vermittlers machen kann! Der ist leider hier der Einzige, der für die unter 25-jährigen zuständig ist und ich habe Angst, wenn ich mich beschwere, dass er mir dann erst recht die Höllle auf Erden bereitet.
    Was mich extrem frustet, ist die Tatsache, dass einem schon im Vorfeld jegliche Freude an der Arbeit genommen wird durch solche
    Typen und dass man mich aber zwingt, jede Arbeit anzunehmen, auch wenn ich damit nicht existieren kann.



    Danke schon mal im voraus für eure zahlreichen Zuschriften!

  • Das mit dem Monat ist schon korrekt. Bzw. kann korrekt sein. Es gibt sogenannte Leistungen aus dem Vermittlungsbudget. Dieses Vermittlungsbudget ist vom Gesetzgeber sehr allgemein gefasst, ander als früher, da stand drin, dass Fahrkosten für 6 Monate zu bewilligen sind, dass es für Bewerbungen maximal 260 Euro im Jahr gibt usw... Das ist alles gestrichen, jetzt obliegt es dem Ermessen des Amtes, was es gewährt. Und in den meisten Ämtern ist das mit dem einen Monat (dem der Arbeitsaufnahme) bzgl. der Fahrkosten üblich, da ab dem nächsten Monat die Fahrkosten ja einkommensmindernd bei der ALG 2 Berechnung berücksichtigt werden.


    Den Antrag auf Berufsbekleidung (wobei es bei sowas eh darauf ankommt, dass du wirklich Berufsbekleidung brauchst, also einen Job machst, wo sowas üblich ist, z. B. Kellner oder Koch. Und dass es keine Arbeitsschutzbekleidung ist, die muss nämlich der Arbeitgeber stellen, z. B. Bauhelm und Stahlkappenschuhe...) hättest du stellen müssen, als du den Arbeitsvertrag unterschrieben hast bzw. als du erfahren hast, dass man dich einstellt. Das ist wirklich so. Und normalerweise steht das auch in der Eingliederungsvereinbarung drin, dass man die Leistungen vorher beantragen muss.


    Wenn es eine ZAF ist: wieso bezahlt die nicht die Fahrkosten? Soweit mir bekannt, muss eine ZAF die mindestens dann bezahlen, wenn die Entleihfirma weiter entfernt ist als der Standort der ZAF es wäre.


    Turtle

  • das Schönste kommt ja jetzt noch..............ich hatte bisher nur einen kurzgehaltenen Vorvertrag. Heute hat man mir meinen Vertrag gegeben. Das ist der Hammer. Erstens stgeht da ne andere Firma drin als die im Vorvertrag und dann hat man mir da ne Wochenarbeitszeit von 12,5 Std. bei täglich 2,5 Std reingeschrieben. habe aber in der ersten Woche bei denen voll durcharbeiten müssen von Montag bis Sonntag und habe da insgesamt 57 Std zusammengebracht. Seitdem hatte ich nur noch 2 mal je 2 Tage mit 5 Std. gearbeitet und seitdem warte ich auf weiteren Einsatz. War nie die Rede von so wenig Arbeitszeit.
    Muss ich diese Vertrag annehmen? Wenn ich nämlich nur 2,5 Std. arbeite, stehen die Fahrtkosten in keinem Verhältnis zum Verdienst. Habe einfach 30 km zum fahren...........Habe den Vertrag noch nicht unterschrieben. Kann man mich dann sperren, wenn ich unter diesen Umständen ablehne? Ich versteh die Welt nicht mehr! DAs sind doch echt üble Machenschaften. Dass man diese Firmen so gewähren lässt . Ich finde das einfach unanständig und sittenwidrig.
    Ich bin stinksauer, dass man sich sowas gefallen lassen muss.........oder muss ich nicht?

  • Das ist aber dann schon eher Arbeitsrecht. Je nachdem, was mündlich verabredet wurde, sieht es so aus, dass du einen mündlichen Vollzeitarbeitsvertrag eingegangen bist, denn das waren die Voraussetzungen und so hast du nachweislich auch bereits 2 Wochen gearbeitet. Damit dürfte der dir vorgelegte Arbeitsvertrag rechtlich als Änderungskündigung gelten. Diese musst du natürlich nicht unterschreiben, den AG kann dich dann - da du ja sicherlich Probezeit hast - in der Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Ich fürchte fast, es wäre günstig, du suchst dir eine Rechtsberatung vor Ort.


    Turtle

  • was mir persönlich wichtig wäre: was mache ich mit meinem Vermittler in der Jobbörse? Der benimmt sich derart sch.....
    und hat für mich keinerlei Verständnis? Ich komme mit dem nicht zurecht. Zu jeder Gelegenheit gibt er dumme Sprüche zum Besten. Da könnt ich Wieso kann sich so ein Schreibtischmensch derart aufspielen?Habe ich da ne Möglichkeit? Mit dem muss ich ständig Kontakt haben. Wisst ihr wie schwer das ist, wenn dein Gegenüber absolut unmöglich ist und keinerlei Vertrauensbasis aufkommt. Der ist doch einfach an der falschen Stelle? Dachte schon, dass diese Leute auch für den Arbeitslosen da sind und nicht nur schauen, dass sie ihm irgendwie ne Sperre reinwürgen können.
    Sorry ich bin so gefrustet im Moment, ich glaub ich pack das alles nicht. Zumal auch noch das Geld an alles Ecken und Enden fehlt.

  • weisst ich hab das alles so satt. da will man arbeiten und dann kommt man mit solchen Leuten zusammen. Die Arbeitsgeber sind nur auf die schnelle Kohle aus. Zahlen schlecht und haben auch sonst miese Bedingungen. Das Arbeitsamt, von demi ich eigentlich Hilfe und Verständnis erwarte, die leisten diesen Machenschaften auch noch Vorschub indem sie verlangen, dass ich jeden Job annehme und dann auch noch den Zeitarbeitsfirmen Geld geben, wenn ich dort arbeite. Und in den Nachrichten hörst immer wieder vom Aufschwung..............der findet aber nur auf dem Rücken der kleinen Leute statt.
    Ich will eigentich bei dieser Firma nicht arbeiten, wenn man mir solche Verträge präsentiert.
    Sag mir doch ganz einfach, ob ich diesen Job lassen kann und ob ich dadurch Sanktionen zu erwarten hab.

  • Zitat

    Das Arbeitsamt, von demi ich eigentlich Hilfe und Verständnis erwarte, die leisten diesen Machenschaften auch noch Vorschub indem sie verlangen, dass ich jeden Job annehme und dann auch noch den Zeitarbeitsfirmen Geld geben, wenn ich dort arbeite.


    Das ist aber nunmal im SGB II so verankert, dass du JEDE ZUMUTBARE ARBEIT anzunehmen hast!!!


    Also nochmal: Wie genau benimmt sich dein Vermittler dir gegenüber Sch...? Bisher hab ich nur gelesen, dass er offensichtlich nach Gesetz handelt. Da kann man nicht von Sch... reden, da das Gesetz für den ALG 2-Empfänger nunmal nicht bestimmt, dass es immer Rosen für ihn regnen soll.


    Du kannst niemandem vorwerfen, dass er seinen Job ordentlich macht. Selbst wenn für dich persönlich diese ordentliche Arbeit belastend ist, weil daraus Dinge erwachsen, auf die du keinen Bock hast.



    Turtle

  • der typ führt sich auf, als wenn er das geld selbst bezahlen müsste.
    dann verhöhnt er mich auch noch, weil ich NUR den Mindestlohn bekomme........
    da müssen sie sich halt ne arbeit suche, die besser bezahlt wird..............das ist doch ne Frechheit.....
    und was machen sie, wenn die arbeit nach nem halben jahr wieder vorbei ist............
    er hat mir bisher noch keinen einzigen hilfreichen Vorschlag unterbreitet.............
    den job hab ich auf Eigeninitiative bekommen...............dass es hier solche schwarzen schafe gibt, war mir nicht klar, sonst hätte ich nicht angefangen, ohne nen vertrag zu haben. ich wollte doch nur endlich arbeiten.
    und der chef von der leihfirma hat mich von tag zu tag vertröstet.
    Auf keinen Fall will ich für diese Firma mehr arbeiten. Habe seit Sonntag keine neue Arbeit aufgetragen bekommen und darf mir, lt. diesem windigen Vertrag auch keine zusätzliche Beschäftigung nehmen.
    Das ist doch lächerlich! Darf man denn heutzutage sich alles erlauben? Und die vom Jobcenter und die liebe Politik schaut dabei zu?
    Ich will nur ne Arbeit zu vernünftigen Bedingungen!
    Kannst Du das nicht verstehen?

  • 1. Das ist seine Aufgabe, verantwortungsbewusst mit dem Geld der Steuerzahler umzugehen.


    2. Wie drückt sich das Verhöhnen aus? Im Übrigen ist m. W. n. der Grundlohn bei einer ZAF irgendwas bei 7,55 Euro und nicht deine 8 Euro nochwas.


    3. Damit hat er schlichtweg recht. Solange du nicht genug verdienst und aufstockend ALG 2 brauchst, musst du dir lt. Gesetz eine andere Arbeit suchen!


    4. Wenn du Probleme mit der von dir selbst gesuchten Firma hast, kannst du das nicht deinem Vermittler anlasten.


    5. Wenn du Probleme mit dieser Firma hast, dann ist die Problemlösung nunmal nicht Aufgabe des Amtes. Das sind deine eigenen privatrechtlichen Probleme. Dafür gibt es z. B. Rechtsanwälte mit Fachrichtung Arbeitsrecht. Aufgabe des Jobcenters ist es, ALG 2 zu gewähren und in Arbeit zu vermitteln. Nicht aber, Probleme auf Arbeit zu lösen. Das wäre unerlaubte Rechtsberatung.


    6. Was heißt jetzt verstehen? Ich habe dich jetzt schon x-mal gefragt, wie genau es sich ausdrückt, dass dein Vermittler so sch.... ist. Bisher las ich aber nur, dass er sich an Recht und Gesetz gehalten hat, wobei das Gesetz nunmal so ist, dass die Konsequenzen aus dem Gesetz dir nicht gefallen. Und dein derzeitger Job auch nicht. Dafür kann aber doch der Vermittler nichts.


    Turtle

  • Das ist seine Aufgabe, verantwortungsbewusst mit dem Geld der Steuerzahler umzugehen.



    Was bitte ist da verantwortungsbewusst? Die zahlen den Leihfirmen auch noch € 2000 damit ich dort arbeite!
    Und Mindestlohn ist ja wohl sowieso der Hohn...und da kommst Du mir mit Geld sparen vom Steuerzahler.
    So lange diese Firmen machen und zahlen dürfen, was sie wollen und der Arbeitnehmer muss aufstocken,
    solange wird doch nur das Geld dieser Verleihfirmen gespart und nicht das der Steuerzahler.
    Wenn du das anders siehst, dann tuts mir echt leid.
    Das nenn ich Subvention mal wieder zu Gunsten der Arbeitgeber.

  • Was heißt "wie ich argumentiere"? Widerlege es doch bitte. Steht nicht im SGB II, dass du jede zumutbare Arbeit aufzunehmen hast? Unterliegst du nicht mehr den Pflichten des SGB II, was bedeutet, alles in deinen Kräften Stehende zu tun, dass du kein ALG 2 mehr brauchst, wenn du eine Arbeit hast, der Lohn aber nicht zum Leben reicht, so dass du weiter ALG 2 brauchst? Muss der Vermittler etwa nicht verantwortungsvoll mit Steuergeldern umgehen, sondern darf diese zum Fenster rausschmeißen?


    Ich habe dich wiederholt danach gefragt, was dein Vermittler gesagt hat, dass du behauptest, er würde sich dir gegenüber sch... verhalten. Aber es kam von dir nichts. Wenn er z. B. gesagt hätte, dass du eine faule Sau bist: das wäre nicht in Ordnung und dann könntest du dich beschweren. Oder wenn er dich zu was genötigt hätte oder dich angegriffen etc.


    Aber davon kann ich nichts lesen. Ich lese nur, dass er dir die unbequemen Seiten des ALG 2 Bezuges aufgezeigt hat. Welche dir nicht gefallen. Der Vermittler hat dieses Gesetz aber nicht gemacht.


    Turtle


  • Du unterstellst mir "Dinge, auf die ich keinen Bock habe"
    nichts dergleichen habe ich erwähnt. Erinnere Dich..........mir macht die Arbeit Spass..........
    und ich arbeite gerne.........
    Du kannst Dir deine weiteren Kommentare sparen. Ich kann damit nichts anfangen.
    Du gehörst für mich auch zu "Denen"
    Du reitest auf dem Gesetz herum.....Dass irgendetwas Gesetz ist, heisst doch noch lange nicht, dass es richtig ist!

  • Zitat

    da müssen sie sich halt ne arbeit suche, die besser bezahlt wird..............das ist doch ne Frechheit.....


    Sind doch deine Worte, oder? Es ist deiner Meinung nach eine Frechheit, dass du dir, obwohl du weiter ALG 2 brauchst, eine andere Arbeit suchen sollst. Du hast also keinen Bock auf eine Pflicht, die dir vom Gesetz auferlegt wird. Das ist Fakt, das hast du geschrieben.


    Zitat

    Du reitest auf dem Gesetz herum.....Dass irgendetwas Gesetz ist, heisst doch noch lange nicht, dass es richtig ist!


    Solange es Gesetz ist, ist es richtig. Wir leben ja nicht in einer Diktatur, sondern in einem Rechtsstaat.


    Und du kannst nicht von einem Bediensteten des Staates erwarten, dass er dir was anderes sagt, als im Gesetz steht. Und dass er dich anders behandelt, wenn es dazu keine gesetzliche Grundlage gibt. Der riskiert wegen dir nicht seinen Job.


    Es ging dir doch darum, dass dein Vermittler angeblich sch... ist. Solange er aber nach Recht und Gesetz handelt, tut er das nicht. Auch, wenn dir das offensichtlich nicht gefällt.


    Turtle

  • @ davinci:
    Ich kann Dich sehr gut verstehen. Da diese Typen auf dem sprichwörtlich längeren Ast sitzen, kann man nur all seine Möglichkeiten ausnutzen, die einem nach dem Gesetz zustehen. Zum Beispiel würde ich in Deinem Fall zu jedem Termin bei diesem SB einen Beistand mitnehmen. Sieh nach ob es in Deiner Nähe ein Arbeitslosenzentrum oder ähnliches gibt. Die haben rechtlich versierte Leute an der Hand, die selbstverständlich unentgeltlich mit Dir gemeinsam den Termin wahrnehmen. Weiter könntest Du einem solchen Beistand auch eine Vollmacht erteilen, dann müßtest auch nciht mehr Du persönlich mit dem SB reden, sondern nur noch anwesend sein.


    Wie ich inzwischen weiß, muß man auch keine Eingliederungsmvereinbarung unterschreiben, auch nicht aufgrund von Drohungen. In der Folge wird Dir die EGV als VA zugestellt, gegen den Du dann auch widersprechen könntest. Jedenfalls kann Dich keiner zwingen, einen Vertrag ungelesen oder ungeprüft zu unterschreiben.
    Zunächst würde ich aber in jedem Fall für einen begleitenden Beistand sorgen, denn damit erübrigen sich schon meist all jene Probleme, die sich ansonsten nciht verhindern lassen, wenn man alleine mit diesen Typen im Raum ist.


    Ich drücke Dir die Daumen,


    Freydis :)

  • Was willst du eigentlich von mir? Macht es Dir Spass, immer und immer wieder die selbe Leier runterzubeten?
    Ich habe Fragen gestellt und wollte diese beantwortet haben. Aber das tust Du nicht! Ich wollte wissen, ob ich diese Arbeit ablehnen kann unter den gegebenen Umständen. Das mein Berater sch....ist, das musst mir nicht ausreden. Ich empfinde eben so.

  • Zitat

    ch wollte wissen, ob ich diese Arbeit ablehnen kann unter den gegebenen Umständen.


    Nicht beantwortet? Das halte ich aber für ein Gerücht...


    Beitrag Nr. 5:


    Zitat

    Das ist aber dann schon eher Arbeitsrecht. Je nachdem, was mündlich verabredet wurde, sieht es so aus, dass du einen mündlichen Vollzeitarbeitsvertrag eingegangen bist, denn das waren die Voraussetzungen und so hast du nachweislich auch bereits 2 Wochen gearbeitet. Damit dürfte der dir vorgelegte Arbeitsvertrag rechtlich als Änderungskündigung gelten. Diese musst du natürlich nicht unterschreiben, den AG kann dich dann - da du ja sicherlich Probezeit hast - in der Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Ich fürchte fast, es wäre günstig, du suchst dir eine Rechtsberatung vor Ort.


    Wobei das eigentlich nichts mit ALG 2 zu tun hat, sondern mit Arbeitsrecht, wie ich bereits schrieb. Das Amt darf dich da auch nicht beraten, das wäre nämlich eine unzulässige Rechtsberatung.


    Es wäre eine Änderungskündigung und die kannst du ablehnen. Du solltest dir aber einen Anwalt suchen, der gegen die Firma vorgeht, wenn sie dich dann kündigt, da eine Kündigung ja zur Sanktion des ALG 2 führen könnte und du daher beweisen musst, dass du nicht an der Kündigung Schuld bist. Ohne Anwalt kommst du da nicht raus.


    Dass du deinen Berater als sch.... empfindest, habe ich dir doch die ganze Zeit schon geschrieben. Das darfst du doch auch gerne. Ändert aber nichts daran, dass das, was du schilderst, nur die ganz normale Arbeitstätigkeit des Vermittlers wiederspiegelt, da er nunmal ein Gesetz umsetzen muss, dass in vielen Teilen als besch... empfunden wird.


    Turtle