Hy,
Nach §§21 und 22 des Neuen SGB II sind die Heizkosten incl. Warmwasseraufbereitung in voller Höhe zu Übernehmen.
Deshalb haben wir ( 4 Personen, Verheiratet mit 2 Kindern ) einen Antrag gestellt, das die bisherigen bewilligten Heizkosten von 90,-€ neu Berechnet werden sollen.
Heute kam ein Bescheid, das die Heiz und Warmwasser Aufbereitungskosten für unsere Gas Zentral-Therme in höhe von 112,50€ Rückwirkend Übernommen werden ( Ab 01.01.2011 ).
Wie wir im Antrag der Jobbörse anhand der Heizkostenabrechnung mitteilten zahlen wir jedoch 140,-€ Monatlich an Gas.
Bei dem heutigen Anruf bei der Jobbörse hieß es nur, das die Bewilligten 112,50€ die MAXIMALEN Heiz und Warmwasserkosten für einen 4 Personen Haushalt sind.
Nach den Oben genannten Paragraphen sind aber die Vollen Heizkosten zu Übernehmen.
Wir Wohnen hier in einem Altbau aus dem 18ten Jahrhundert, unsere Decke besteht NUR aus Rigipsplatten, Holz und einer Asche-Schlacke schicht. KEINERLEI Isolierung zum Dachboden.
Dennoch schaffen wir es die 110 Qm mit eben NUR 140,- an Gas zu Beheizen und auch das Warmwasser Aufzubereiten.
Kann es sein, das es bei den Heizkosten nun auch sowas, wie bei den Mieten , einen Gestaffelten Maximalbetrag nach Personen und Qm gibt ?
Wenn ja, wo kann man die Tabelle einsehen.
Gruß