Mehrbedarf bei schwerbehinderung

  • Hallo
    Unser Sohn ist mit einer doppelseitigen Lippen-Kiefer Gaumenspalte geboren und unser Sohn hat einen Schwerbehindertenausweis und die GdB beträgt 100 % mit dem Merkzeichen H .
    Wir haben das B also nicht bekommen ...
    Meine Frage ist ob ich nun beim Arbeitsamt einen Mehrbedarf beantragen kann ( wir beziehen Alg 2 ) für eine Fahrkarte um unseeren Sohn zu Arztbesuchen und Klinikaufenthalten zu begleiten ??

  • Nein, den MB mit Merkzeichen G gibt es nur für erwerbsunfähige Personen, d. h. Personen, bei denen die Gesetzliche Rentenversicherung festgestellt hat, dass sie nicht erwerbstätig sein können. Kinder in dem Alter des euren können schon allen wegen des Status "Kind" nicht arbeiten, ihnen steht also nur wegen der Behinderung kein MB zu.


    Turtle