angemessener wohnraum?

  • Hallo,


    ich habe eine 4 zimmerwohnung mit 72 m² ... und ich Wohne hier mit meinem leiblichen Sohn und zwei kindern meiner Freundin (Freundschaftspflege), die für die nächsten jahre nicht verfügbar sein wird.
    Die Jungs sind im alter vom 17, 14, und 5 jahren. Die beiden größeren haben ein eigenes Zimmer und ich teile mir mein schlafzimmer mit dem kleinen. das wohnzimmer ist eine offene Wohnküche ohne schlafmöglichkeit.


    Kann ich einen Antrag stellen um eine Größere Wohnung zu bekommen?? denn auf dauer ist es kein zustand mit einem fast schulpflichtigen Kind in einem raum zu schlafen.


    Ich bin mit meinem Sohn in einer Bedarfgemeinschaft und die Kinder meiner Freundin bekommen Sozialgeld.
    SIE SIND NICHT IN DER BEDARFSGEMEINSCHAFT.


    Für eine Antwort wäre ich dankbar.

  • Also, wenn es meine leiblichen Kinder wären hätte ich ja auch kein Problem doch mein eigener sohn ist 17 jahre und teilt sich garantiert kein zimmer mit einem 14 jährigen... und der 5 jährige schläft bei mir in meinem zimmer.. und ist nicht mein leibliches kind. also ein lebliches kind und zwei pflegekinder ...es ist auch nur eine information für mich .. doch egal was man hier schreibt man wird angegiftet als wenn man nur schmarotzen will...

  • Ich kann nicht erkennen, wo du angeblich angegiftet worden bist. Und dass, wenn man fremde Kinder versorgt, in erster Linie die Eltern dieser Kinder mit Unterhalt heranzuziehen sind, das ist doch wohl keine falsche Aussage.


    Ich frage mich sowieso schon die ganze Zeit, wieso die Kinder das 1,5fache des normalen Regelsatzes bekommen müssen. Was unterscheidet sie IM BEDARF von anderen Kindern, die bei den Eltern wohnen?! Die müssten doch auch mit 215 Euro oder 251 Euro usw. Regelsatz klarkommen.


    Und wenn die Eltern z. B. in Haft sind, dann ist in erster Linie das Jugendamt zuständig. Wenn die sie in einer Pflegefamilie unterbringen (die auch du sein kannst), dann muss das Jugendamt zahlen.


    Turtle

  • Genauso sehe ich das auch.Warum kann sich denn dein Sohn nicht mit einem drei Jahre jüngeren ein Zimmer teilen.Verstehe ich nicht meine Mädchen sind auch 13 und 7 und teilen sich auch ein Zimmer.Oder du müßtest eben die Geschwister in einem Zimmer unterbringen.Ansonsten kannst du ja eine größere Wohnung suchen allerdings zahlt dir das Jobcenter nur die alte angemessene Miete.Ich kann auch nicht ganz nachvollziehen weshalb du dich nicht mit dem Jugendamt in Verbindung setzt.Dir würde doch Pflegegeld zustehen in der Zeit wo die Kinder bei dir sind.

  • Kitty121, wenn Deine Kinder 15 und 9 oder 17 und 11 Jahre alt sind, dann sieht das Jugendamt das mit dem Kinderzimmer schon ganz anders, auch bei gleichgeschlechtlichen Geschwistern.


    Nach Auskunft des Jugendamtes zählt ein Wohnzimmer mit offener Küche nicht als vollwertiges Zimmer. Das heißt, das Du eigentlich eine 3-Zimmer-Wohnung oder eine 3,5-Zimmer-Wohnung bewohnst.
    Als sich seinerzeit die ARGE bei uns quergelegt hatte, bekam ich einen entsprechenden Schriftsatz vom Jugendamt. Damals schliefen mein Lebensgefährte und ich im "Wohnzimmer", in dem auch die Küche untergebracht war. Damals lebten meine zwei jüngsten Söhne in einem gemeinsamen Zimmer bei meinem Lebensgefährten und mir, fünf Jahre auseinander - ich meine damals waren sie 12 und 17 Jahre alt.


    Mach am besten dieses Seminar für Pflegeelternschaft, das vom Jugendamt angeboten wird. In jedem Fall solltest Du Dich an das zuständige Jugendamt wenden und um Hilfe ersuchen. Vermutlich wirst Du dann offiziell als Pflegemutter anerkannt, was Deinen Status allein schon wegen des dann von Dir erzielten Einkommens in jedem Fall erheblich verbessert. In diesem Zusammenhang wäre interessant weshalb das JC Dich nicht schon darauf aufmerksam gemacht hat.


    @ allgemein: Nicht nur der Aufenthalt in einer Haftanstalt kommt als Ursache für die Fremdunterbringung von Kindern in Frage. Eine verlängerte Reha aus rein gesundheitlichen Gründen, schwere Krankheit oder langfristiger Aufenthalt in einer Klinik käme in Frage.

  • Hallöchen,
    brauche dringend ein paar rechtliche HInweise.
    Wohne zur Zeit mit 5 Personen ( 2 erwachsene, 1 Sohn, 1 Tochter und 1 Säugling) in einer dreizimmer wohnung mit 67 m². Mein Sohn leidet unter ADHS, brauch also dringend einen eigenen Wohnraum, weil er seine ältere schwester beim lernen stört und platz zum toben benötigt. Ausserdem möchte ich gerne meine tochter und meinen sohn trennen....
    Meine Wohnung hat abzüglich der Küche einen Fläche von ca. 58m².....Ist das für 5 Personen zumutbar??
    Meinen Antarg auf eine größere Wohnung hat Jobcenter abgelehnt... Ich solle doch bitte im Wohnzimmer schlafen und das Babybettauch dort mit reinstellen.......
    Werde jetzt einen WIDERSPRUCH stellen..... Gibt es noch andere Möglichkeiten??? Also genug Gründe für eine größere Wohnung habe ich, doch es bringt ´mich irgendwie nicht weiter.....


    Brauche dringend Hilfe..............

  • Das es unzumutbar ist, weiss ich auch, doch irgendwie kann ich das jobcenter nicht davon überzeugen. War heute beim Anwalt, der wird nun den Widerspruch schreiben, und somit auch beim sozialgericht klage einreichen....mal sehen was passiert......



  • Wende Dich an das Jugendamt! Die schicken kurzfristig einen Sozialarbeiter vorbei, der dann schriftlich bestätigt wieviele Zimmer eine geeignete Wohnung haben muß. Diesen Schriftsatz legst Du dann dem JC vor und die MÜSSEN dann auch zustimmen. Anschließend holst Du Dir einen Wohnberrechtigungsschein beim Wohnungsamt und suchst Dir eine passende Wohnung. Das Geld für den Rechtsanwalt kannst Du Dir auf diese Weise eventuell ersparen.


    Beste Grüße,


    Freydis :)


  • Für 4 Personen sind übrigens 90 m2 angemessen, somit dürftest Du alleine schon deshalb umziehen. Das eine Zimmer, welches wegen der offenen Wohnküche gar kein vollwertiges ist, ist ebenfalls nicht als solches zu rechnen.