Hallo,
vor zwei Jahren habe ich Zwei Jungs im alter vom 14 und 5 Jahren bei mir aufgenmmen. Es sind die Kinder meiner Freundin die leider im Ausland für mehrere Jahre inhaftiert ist.
Nach langem kampf bekommen die kinder einen erhöhten Sozialhilfesatz ( 1 1/2 fach).
Nun ist es so das der größere ab November wenn er 15 Jahre alt wird ALG 2 beantragen muss weil dann der leistungsbezug vom Sozialamt ausläuft. Mir wurde aber gesagt das wenn er ALG 2 beantragt fällt der erhöhte satz dann weg und er bekommt nur den normalen Satz? ist das richtig?
Würde mich über antworten und Ratschläge freuen.