erhöhter Sozialhilfesatz und dann alg 2...

  • Hallo,
    vor zwei Jahren habe ich Zwei Jungs im alter vom 14 und 5 Jahren bei mir aufgenmmen. Es sind die Kinder meiner Freundin die leider im Ausland für mehrere Jahre inhaftiert ist.


    Nach langem kampf bekommen die kinder einen erhöhten Sozialhilfesatz ( 1 1/2 fach).
    Nun ist es so das der größere ab November wenn er 15 Jahre alt wird ALG 2 beantragen muss weil dann der leistungsbezug vom Sozialamt ausläuft. Mir wurde aber gesagt das wenn er ALG 2 beantragt fällt der erhöhte satz dann weg und er bekommt nur den normalen Satz? ist das richtig?


    Würde mich über antworten und Ratschläge freuen.

  • Du mußt auch mal an andere denken.Die würden dann auch höhere Sätze fordern.Die Kinder können zwar nichts für Ihre Eltern aber als Mutter sollte ich schon soviel Verantwortungsbewußsein haben um nicht im Ausland krumme Dinger zu drehen und damit meine Kinder in Schwierigkeiten zu bringen.Dafür kann der Staat ja dann nicht herangezogen werden.Davon mal abgesehen bekommst du doch sicher Kindergeld und eventuell auch Pflegegeld wenn du die Kinder betreust.

  • das kindergeld wird wie beim alg2 geld angerechnet und du liegst falsch.. ich bekomme kein pflegegeld, da ich keine vom gericht bestellte pflegeperson bin, hier handelt es sich um eine freundschaftspflege.


    es geht mir auch nicht darum hier einen vorteil zu bekommen , es geht mir darum das eine gute kindheit hat die er vorher nicht hatte und ich informiere mich vorher um entsprechende anträge zu stellen.

  • Dann solltest du dir vorher überlegen ob du die Kinder auch finanzieren kannst bzw. wie die Eltern der Kinder diese Freundschaftspflege vergelten können.Geht natürlich schlecht wenn sie im Knast sitzen aber das Jugendamt wäre vielleicht vorher der Ansprechpartner gewesen um eine Pflegschaft zu vereinbaren.