Elterngeld voll angerechnet obwohl ein Teil anrechnungsfrei

  • In dem Rundschreiben zum neuen Haushaltsbegleitgesetzt, den sicherlich alle Eltern von Babys am Ende des letzten Jahres bekommen haben, wird schön detalliert alles rund ums Elterngeld beschrieben. Unter anderem auch die Fälle angeführt, in welchen ein Teil des EG bei Bezug von ALG-II anrechnungsfrei bleibt. Nämlich, wenn man vor der Geburt etwas verdient hat.
    Hier im Forum kann man das auch lesen. Zitat:
    Bei Beziehern von Arbeitslosengeld II, die gleichzeitig Elterngeld beziehen, wird das Elterngeld ab Januar 2011 bedarfmindernd als Einkommen auf die Leistungen des ALG II angerechnet, wenn das Elterngeld sich nicht zumindest teilweise aus vor der Geburt erzieltem Einkommen berechnet, also das Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro (bzw. 150 Euro bei Wahl der Verlängerungsoption) komplett „aufstockend“ gezahlt wird.
    Sofern das Elterngeld zumindest anteilig aus einem vor der Geburt erzielten Einkommen berechnet wird, bleibt es bis zu der errechneten Höhe (höchstens jedoch 300 Euro pro Monat) anrechnungsfrei. Bedarfsmindernd anzurechnen ist dann lediglich der ggf. aufstockende Anteil.


    Ich habe bei ARGE nachgefragt, welche Nachweise soll ich denn dafür bringen - vielleicht einen Bescheid des Finanzamtes? Darauf habe ich als Antwort nur das allgemeine blablabla bekommen: das Elterngeld werde ab dem 01.01.2011 einkommensmindernd angerechnet.


    Wie komme ich hier durch? Ich habe den Text des neuen Gesetz gesucht und nicht gefunden, dass ich wenigstens den mich betreffenden Absatz den "netten" aber ahnungslosen Mitarbeitern ARGE zitieren kann? Und ob ich wirklich recht habe?

  • Das müsste eigentlich in deinem Elterngeldbescheid drin stehen, wieviel deines Elterngeldes auf Arbeitsleistung beruht. Wenn du noch einen alten Bescheid hast (wenn der berücksichtigte Verdienst unter 300 Euro ausmachte, wurde das früher nicht ausgewiesen), sollte dir die Elterngeldstelle eine Bestätigung darüber geben.


    Die Rechtsgrundlage zur Anrechnungsfreiheit findest du nicht im SGB II, sondern im Elterngeldgesetz, und zwar dort im § 10 Abs. 5 BEEG:


    http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__10.html


    Turtle

  • vielen Dank!
    ja, ich habe noch den alten, "provisorischen" Bescheid über Elterngeld aus dem letzten Jahr.


    P.S. ist komisch, aber in der Antwort von Arge wird dasselbe Gesetz aus BEEG zitiert (§10, abs 5) und danach wird das EG voll angerechnet... Ich aber lese dort etwas ganz anderes... ???????????

  • Vielleicht nutzt es jemandem: ich habe damals die Steuererklärung für das letzte Jahr (2010) gemacht und dann den Steuerbescheid an Jobcenter abgeschickt. Die Leistungen für 2011 wurden neu berechnet. Durchschnittlich habe ich vor der Geburt 149 Euro mo. verdient und das Geld wurde mir tatsächlich zurückerstattet! So bekamm ich am Ende 2011 ca. 800 Euro vom Jobcenter zurück, da diese 149 Euro, die ich vor der Geburt verdiente, anrechnungsfrei sind!)))