In dem Rundschreiben zum neuen Haushaltsbegleitgesetzt, den sicherlich alle Eltern von Babys am Ende des letzten Jahres bekommen haben, wird schön detalliert alles rund ums Elterngeld beschrieben. Unter anderem auch die Fälle angeführt, in welchen ein Teil des EG bei Bezug von ALG-II anrechnungsfrei bleibt. Nämlich, wenn man vor der Geburt etwas verdient hat.
Hier im Forum kann man das auch lesen. Zitat:
Bei Beziehern von Arbeitslosengeld II, die gleichzeitig Elterngeld beziehen, wird das Elterngeld ab Januar 2011 bedarfmindernd als Einkommen auf die Leistungen des ALG II angerechnet, wenn das Elterngeld sich nicht zumindest teilweise aus vor der Geburt erzieltem Einkommen berechnet, also das Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro (bzw. 150 Euro bei Wahl der Verlängerungsoption) komplett „aufstockend“ gezahlt wird.
Sofern das Elterngeld zumindest anteilig aus einem vor der Geburt erzielten Einkommen berechnet wird, bleibt es bis zu der errechneten Höhe (höchstens jedoch 300 Euro pro Monat) anrechnungsfrei. Bedarfsmindernd anzurechnen ist dann lediglich der ggf. aufstockende Anteil.
Ich habe bei ARGE nachgefragt, welche Nachweise soll ich denn dafür bringen - vielleicht einen Bescheid des Finanzamtes? Darauf habe ich als Antwort nur das allgemeine blablabla bekommen: das Elterngeld werde ab dem 01.01.2011 einkommensmindernd angerechnet.
Wie komme ich hier durch? Ich habe den Text des neuen Gesetz gesucht und nicht gefunden, dass ich wenigstens den mich betreffenden Absatz den "netten" aber ahnungslosen Mitarbeitern ARGE zitieren kann? Und ob ich wirklich recht habe?