Hallo Forum,
ich brauche wieder mal von euch Tipps und Hilfe.
Meine Ex-Frau hat beim Gericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht für unseren Sohn beantragt, der seit Juli 2010 bei mir wohnt, die Entscheidung dass er zu mir zieht hat das Jugendamt getroffen.
So meine Frage ist, was bedeutet das für mich und was ratet ihr mir, soll ich einen Anwalt nehmen?
Was ist der Unterschied zwischen Aufenthaltsbestimmungsrecht und Aufenthaltsbestimmungsort????
Wenn sie es bekommt, was bedeutet das für mich, hab ich dann keinen Recht mehr auf den Jungen und falls doch noch, in welchem Umfang??
Ich möchte auf jeden Fall der unser Sohn bei mir weiter bleibt, was soll ich hier unternehmen soll ich mir nun doch einen Anwalt nehmen oder nicht, weil es geht nicht aus dem Brief heraus das es eine Anwaltspflicht gibt, wir haben bereits einen Termin bekommen beim Gericht. Aber sie wird mit ihrer Anwältin kommen.
Ich wollte dort alleine hingehen???? In dem Brief vom Gericht steht "Verfügung", was nun, mit Anwalt oder ohne???
Ich dachte ich mach folgendes: da das Schreiben von der Ex und ihrer Anwältin nicht stimmt, und das kann ich mit Zeugen auch nachweisen, wollte ich einfach nur ein Brief an das Familiengericht schreiben mir meiner Aussage und Namen der Zeugen die meine Aussage bestätigen können. Ich dachte das wäre genug aber langsam bekomme ich Zweifel, dass ich doch besser mit Anwalt dort hingehen soll. Das ist nicht unwichtig weil der Seelische zustand unseren Sohnes war nicht grad der beste damals und sie hatte genug Zeit hier was zu unternehmen für den Jungen, ca. 1.5J, da das fehlschlug sagte dann das Jugendamt dass der Junge zu mir ziehen soll, und ich bekam schon nach 2 Wochen Bestätigung das er sich in seiner Leistung schon verbessert hat etc.
Dem Jungen ist ein Verfahrensbeistand zugesprochen, was macht der überhaupt??
Da wir noch eine Tochter haben und sie bei der Ex wohnt teilen wir uns quasi die Aufgabe mit der Erziehung und ich bezahle für die Tochter, sie gibt mir für den Jungen nix, und ich verlange auch nichts.
So, da es so ganz gut klappt mir uns beidem, Sohn und ich sehe ich kein Grund das er wieder zu ihr ziehen soll, und so hab ich auch, subjektiv gesehen, auch etwas mehr Freude da zu mindest ein Kind bei mir lebt.
Meine ex und ich haben nicht die Deutsche Staatsbürgerschaft, also wir sind Ausländer, und die Anwältin meiner ex auch, und nun ist der Verfahrensbeistand aus derselben Völkergruppe wie die Anwältin der ex und ich einfach Angst habe das es nicht mit rechten Dingen zugehen wird!
Was soll ich tun, Anwalt oder kein Anwalt, ich kann mir aber keinen leisten, und sie bekommt einen zugesprochen vom Staat!
Beste Grüsse
VaterH
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ich denke das ein Anwalt für dich ganz hilfreich sein würde.Es muß ja gute Gründe gegeben haben das das Jugendamt der Meinung war das der Junge eher zu dir sollte.Wenn du nicht genug Einkommen hast dann könntest du doch Prozeßkostenbeihilfe beantragen.Das kann dir dann dein Anwalt erklären.
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Hallo Kitty,
danke für deine Antwort, ich werde es mir überlegen ob ich einen Anwalt nehmen werde!Beste Grüße
VaterH
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