Ich habe mich im Internet bei einer Firma Beworben,und habe da einen Nebenjob bekommen.
Das Amt hat mir weiter Angebote geschickt und ich habe mich auf eins nicht beworben,
jetzt wollen die mir 30 % Sperren.Ist das Rechtens?
Ich bin 40 habe 20 jahrelang als möbelpacker gearbeitet das man sich die Knochen gabut ist ja
wohl klar.Wo ich wohne sitzen die jungen zu hause rum ich habe einen 32
jährigen gesagt wo arbeits Kräfte gebraucht werden die antwort war ich bin zu alt für zu arbeiten
und die alten gehen Arbeiten.( im Osten )
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Zitat
Das Amt hat mir weiter Angebote geschickt und ich habe mich auf eins nicht beworben,
jetzt wollen die mir 30 % Sperren.Ist das Rechtens?Der restliche Sermon ist uninteressant. Wenn andere faul sind, heißt das nicht, dass du (auch) ein Recht auf Faulheit hast.
Solange wie du ALG 2 beziehst, unterliegst du den Pflichten des SGB II. Dazu gehört es NATÜRLICH, dass man sich um Arbeit kümmert und zwar in dem Maße, dass man kein ALG 2 mehr braucht. Wenn du also ein Angebot erhalten hast vom Amt, das mit einer Rechtsfolgenbelehrung versehen war und du dich pflichtwidrig nicht beworben hast, dann ist eine Sanktion von 30% für 3 Monate der "Lohn" dafür, dass du dich nicht beworben hast.
Turtle
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Der restliche Sermon ist uninteressant.
Mal wieder so freundlich wie der frustrierte ARGE-Mitarbeiter von nebenan...Zitat
Solange wie du ALG 2 beziehst, unterliegst du den Pflichten des SGB II. Dazu gehört es NATÜRLICH, dass man sich um Arbeit kümmert und zwar in dem Maße, dass man kein ALG 2 mehr braucht. Wenn du also ein Angebot erhalten hast vom Amt, das mit einer Rechtsfolgenbelehrung versehen war und du dich pflichtwidrig nicht beworben hast, dann ist eine Sanktion von 30% für 3 Monate der "Lohn" dafür, dass du dich nicht beworben hast.
Im beigelegten Formular zur Stelleninformation steht unter anderem "Ich habe mich nicht beworben / vorgestellt, weil......." Somit ist durchaus vorgesehen, dass man sich auch als ALG-2-Empfänger nicht unbedingt auf alle Stellen bewirbt, die einem vom JC als Empfehlung ausgehändigt werden. Je nach Situation ist dies auszufüllen. Zum Beispiel kann es sein, dass man in einem Telefongespräch vorab bereits erfahren hat, dass die Stelle bereits vergeben ist oder dass die für die Einstellung zuständige Person noch weitere 2 Wochen auf Urlaub ist und daher eine Bewerbung erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist, oder bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt werden können, etc.Die Arbeitseinstellung von anderen ist allerdings tatsächlich nicht von Belang.
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Ja, klar. Füll das mal aus mit "Ich habe mich nicht beworben, weil ich keinen Bock hatte..." (wäre ja durchaus möglich). Was ein WICHTIGER GRUND ist, sich nicht zu bewerben, entscheidet immer noch das Amt. Du kannst gern angeben: "Weil ich zu faul war." (Sanktion), "Weil mir 20 Euro die Stunde zu wenig Lohn war." (Sanktion), "Weil mir 2,50 Euro die Stunde zu wenig war." (keine Sanktion, da sittenwidrige Entlohnung), "Weil ich nachweislich Höhenangst habe und nicht auf ein Gerüst darf, Attest liegt bei." (keine Sanktion) usw.
Allein auf die Möglichkeit, gleich zum VV angeben zu können, wieso man sich nicht beworben hat, darauf zu schließen, dass das Amt JEDEN DORT GENANNTEN GRUND zu akzeptieren hat, mach dich doch nicht lächerlich!!!
Von daher bleibt es dabei:
ZitatWenn du also ein Angebot erhalten hast vom Amt, das mit einer Rechtsfolgenbelehrung versehen war
und du bewirbst dich nicht, dann gibbets eine Sanktion....Aber du kannst ja gern auf die aufgrund 10jähriger Langzeitarbeitslosigkeit so erfahrene Freydis hören. Die bezahlt dir sicherlich den finanziellen Nachteil, den du durch eine Sanktion hättest. Wäre ja auch zu dumm, wenn eine Juristin einer Widerspruchsstelle eines JC Ahnung hätte, wie das so abläuft mit Pflichten und Sanktionen...
Turtle
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