Ich weiß echt nicht mehr weiter und hoffe sehr, dass mir hier jemand helfen kann. Ich blicke einfach nicht mehr durch.
Hier also mein aktuell schlimmstes Problem mit ARGE und Jobcenter in Mönchengladbach:
Ich (47 Jahre alt und Mutter von drei Söhnen) bin seit Jahren an seronegativer chronischer Polyarthritis/Fibromyalgie erkrankt. Deshalb kann ich in meinem zuvor erlernten Beruf als Ganzheitskosmetikerin (BDK) nicht arbeiten. Während ich meine drei Kinder groß zog, habe ich viele Jahre als freie Journalistin vorwiegend in der Bereichen Gesundheit & Soziales gearbeitet. Als dies nicht mehr ging, ließ ich mich privat in DTP anlernen.
Nachdem ich mich nach 14 Jahre Ehe von meinem Mann trennte, war ich gezwungen, jede Arbeit anzunehmen, die ich nur finden konnte. Mein Exmann hat nie Unterhalt gezahlt und das Sozialamt wollte mir aufgrund meines Hauseigentums nichts geben, obgleich meine Immobilie bereits in der Zwangsverwaltung war. Das Arbeitsamt erklärte sich nicht für zuständig, zumal ich von denen keine Leistungen empfing. So arbeitete ich zwei Jahre über wechselnde Zeitarbeitsunternehmen in Fabriken als Produktionsarbeiterin. Schließlich ging das nicht mehr, da ich die zugelassene Höchstdosierung meines Schmerzmittels inzwischen um 400% gesteigert hatte, ohne eine Wirkung bemerken zu können. Meine Haut spielte ebenfalls verrückt und mein Körper brach völlig zusammen. In dieser Situation brannte dann auch noch mein Haus nieder und ich lebte mit meinen Kindern zusammen für die Dauer eines Jahres in einem Zelt im Garten, sowie in der Brandruine. 2005 hatte ich erneut eine Unterleibsoperation. Seit 2002 bin ich nun arbeitslos. Nach meiner Arbeit in den Fabriken in den Niederlanden hatte ich zunächst mehr als neun Monate das Problem, dass das damals zuständige Arbeitsamt in Heinsberg (bei Aachen) erklärte, das nötige Formular (ich glaube das war 305) nicht erhalten zu haben. Erst nach massivem Einsatz meinerseits erhielt ich endlich das mir zustehende Arbeitslosengeld und danach die Arbeitslosenhilfe. Eine Umschulung erhielt ich indes nicht.
Ich bemühe mich weiterhin um eine Umschulung, inzwischen bei der ARGE beziehungsweise dem Jobcenter in Mönchengladbach (NRW). Und zwar entweder aufgrund dessen,
1. dass ich als ehemalige Familienfrau (Mutter und Hausfrau und nebenbei ab und an tätig als freie Journalistin) Berufsrückkehrerin bin;
2. dass ich aufgrund meiner chronischen Erkrankung nicht mehr in meinen erlernten und ausgeübten Berufen vermittelt werden kann.
Meine sogenannte Berufsberaterin sagt, dass ich keine Berufsrückkehrerin bin!
Begründung: wegen meiner Arbeit in den Fabriken (nach der Trennung von meinem Mann im Jahr 2000) nicht als Berufsrückkehrerin zählen würde. Dabei war diese ungelernte Produktionstätigkeit damals lediglich eine Notwendigkeit, um nicht stehlen oder betrügen zu müssen - wie sonst hätte ich meine Kinder ernähren sollen? Zählt diese Arbeit tatsächlich als Begründung, obwohl sie völlig berufsfremd war?
Meine sogenannte Berufsberaterin sagt, dass ich keine Rehabilitandin bin!
Begründung: der Arzt der ARGE Mönchengladbach hat im Jahr 2005 festgestellt, dass ich in Vollzeit arbeitsfähig bin; dies mit folgenden Einschränkungen: unbedingt zu vermeiden ist längeres Stehen, Sitzen und Gehen, sowie Zugluft, hohe Luftfeuchtigkeit, Nässe, Kälte und Hitze, auch Nacht- und Schichtarbeit, Arbeit unter Zeitdruck, wie auch Akkordarbeit, untersagt sind ebenfalls körperliche (Über-) Anstrengungen und Heben über 1kg. Der Arzt sagte mir damals, dass er mich vollzeit arbeitsfähig schreiben müsse, da ich sonst mein ALG 2 nicht in voller Höhe ausgezahlt bekommen würde. Außerdem riet mir der Arzt schon damals, Rente zu beantragen. Dies tat ich nach Rücksprache mit der Rentenkasse nicht, weil meine Rente zu gering ist und ich daher ohnehin weiterhin von der ARGE abhängig sein würde. Laut meiner Berufsberaterin steht mir eine erneute Untersuchung seitens eines Amtsarztes zur neuerlichen Beurteilung meines Gesundheitszustandes nicht zu! Atteste meines Hausarztes und der Rheumatologen werden von vornherein abgelehnt.
Ich habe mir nach reiflichen Überlegungen und Abwägungen eine Umschulung aus dem Kursnet der ARGE herausgesucht und mit dem Bildungsträger Kontakt aufgenommen. Beim persönlichen Gespräch erfuhr ich, dass die 14-monatige Umschulung privat etwa 9.000,00 € (die ich selbstverständlich nicht habe) kosten würde, während dieselbe Umschulung über die ARGE finanziert etwa 1.900,00 € kostet.
Meine Berufsberaterin lehnte direkt beim Wort "Umschulung" ab - ohne Kenntnis davon zu haben, um welche Umschulung es geht! So bat ich um Kostenübernahme auf Basis eines Darlehens, abziehbar von den regelmäßigen Leistungen - auch dies wurde abgelehnt! So fragte ich sie, ob es für mich andere Möglichkeiten der Finanzierung der Umschulung gäbe, z.B. im Rahmen eines Programmes der EU oder des Bundes. Da sagte sie mir ich solle zu Hause im Internet googeln. Ferner teilte sie mir mit, dass ich mich strafbar machen würde, wenn ich mittels Kostenübernahme einer Institution oder eines Betriebes eine Umschulung oder Weiterbildung machen würde. Dies begründete sie damit, dass ich dann nicht in vollem Umfang dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen würde und mir (also meiner kompletten Bedarfsgemeinschaft bestehend aus 3 Personen) darum auch das ALG 2 um 100% zu kürzen wäre!
Auf meine Frage weshalb überhaupt das Kursnet der ARGE online sei, wenn sowieso keine Umschulungen oder Weiterbildungen von der ARGE finanziert würden (entsprechend ihrer Aussage), sagte mir Frau K., dass das Kursnet irrtümlich noch online sei. Eine Bestätigung hinsichtlich meines Antrags auf Umschulung erhielt ich nicht, ebenso auch keine Ablehnung. Ansonsten sagte mir Frau K. nur noch, dass die ARGE nur dann die Kosten für eine Umschulung übernehmen würde, wenn ich eine Beschäftigungserklärung eines Arbeitgebers vorlegen würde, welche diese Umschulung zum Inhalt hätte. Eine solche Beschäftigungszusage müsse aber in jedem Fall gerichtlich einklagbar sein. Soviel also zur Umschulung von Seiten einer sogenannten Berufsberaterin...
Anschließend händigte sie mir erstmal eine Stelleninformation zu einem Arbeitsplatz in Pulheim-Stommeln aus - wie gut man mangels eines eigenen Fahrzeugs mit öffentlichen Verkehrsmitteln von Mönchengladbach nach Stommeln kommt, scheint irrelevant zu sein.
Außerdem klärte sie mich auf, dass ich direkt eine "Eingliederungsvereinbarung" unterschreiben müsse, auf der als Ziel angegeben war "Integration in den Arbeitsmarkt". Ich wollte diese erst einmal mit nach Hause nehmen und in Ruhe durchlesen. Daraufhin erklärte sie, dass meine Bedarfsgemeinschaft dann unmittelbar für den laufenden Monat Mai eine Kürzung um 30% hinnehmen müsse und im Folgemonat Juni auch noch zusätzliche 50%, falls ich dann immer noch nicht gewillt sei zu unterschreiben! Jedenfalls wäre ich verpflichtet, die Vereinbarung zu unterschreiben, da ich ansonsten nicht ausreichend mitwirken würde bei meiner Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Ich empfand dies als regelrechte Nötigung und unterschrieb.
Dann bot sie mir eine dieser Maßnahmen für 1,50 € (natürlich ohne Sozialversicherung/Rentenversicherung etc.) an - nach Adam Riese sind es ohnehin nur 70 oder 80 Cent pro Stunde, die man tatsächlich bei 120 Arbeitsstunden im Monat am Ende mehr hat. Ich sollte mich sofort entscheiden ob ich alte Leute mit dem Auto besuchen oder mit ihnen basteln möchte. Ob der Dienstwagen Automatikgetriebe hat, konnte sie mir nicht sagen. Da ich wegen meiner Gelenkschmerzen nicht lange im Stadtverkehr mit einem normalen Getriebe fahren kann, entschied ich mich für's Basteln. Dann druckte sie mir ein paar Seiten zu einer "Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (Zusatzjob)" aus. Ich staunte nicht schlecht als ich las, dass sie mich als Hauswirtschaftsgehilfin versklaven möchte! Ich soll nun also unter anderem bei diversen nicht näher bezeichneten hauswirtschaftlichen Verrichtungen unterstützen, sowie Frühstück, Mittagessen, Nachmittagskaffee und Abendessen vorbereiten, austeilen und abräumen. Irgendwie habe ich den Eindruck, dass es hier gar nicht um die tatsächliche Integration in den ersten Arbeitsmarkt geht, sondern lediglich um die kostengünstige Besetzung kürzlich vakant gewordener Stellen ehemaliger Zivildienstleistender!
(Fortsetzung folgt)