Hallo,
ich habe seit dem 02.09.2010 Anspruch auf ALG1 für 360 Tage, dies steht auf dem Bewilligungsbescheid.
Heute haben ich einen Bescheid bekommen über die Aufhebung der Leistung,
die Entscheidung über die Bewilligung von Arbeitslosengeld gem. § 117SGBIII wird ab 19.05.2011 aufgehoben.
Grund: Ende der Leistungsfortzahlung im Krankheitsfall.
Rechtsgrundlage: §§118Abs. 1, 119 i.V.m 126 des Dritten Buches SGB III.
2. Blatt, Bescheinigung, Art der Meldung: Abmeldung, Grund der Abgabe, 30(Ende des Leistungsbezugs nach SGBIII oder Ende eines Sperrzeit- oder Ruhezeitraums.
Hatte nie eine Sperrzeit.
War vom 27.04.10 09.05.11 krank geschrieben.
Leider war ich oft krank, bin ich immer noch, die Einladungen konnte ich nicht wahrnehmen, habe aber alle Termine einen Attest vom Arzt vorgelegt.
Jetzt stehe ich da, ohne Leistung, nicht krankenversichert?
Ich weiß nicht, wieso mir die Leistung aufgehoben wurde, was kann ich machen? Soll ich zur ALGII Stelle laufen? beim Arbeitsamt anrufen? Anwalt beauftragen? Kann erst am Montag zum Amt.
Danke