Hallo, ich komm gleich zu den Fakten:
- lebe seit 2007 mit meiner Mutter in einer sogenanneten BG (Bedarfsgemeinschaft).
- bin 35 und ledig (keine Kinder)
- meine Mutter ist 64 und erhält 890 Euro (gemeinsam mit Alters-und Witwenrente).
Nun hab ich mitbekommen dass: "Arbeitslose, die über 25 Jahre alt sind, grundsätzlich keine
Bedarfsgemeinschaft mehr mit den Eltern bilden."
Es bringt anscheinend erhebliche Nachteile in einer BG
mit der Mutter zu leben, da ihr Einkommen auf den Antragsteller (auf mich) angerechnet wird,
ergo erhalte ich weniger Geld als mir zusteht, da gibt es ein Gerichtsurteil was die Sache betrifft:
http://www.sozialticker.com/hartz-iv-aelter-als-25-bedeutet-eigene-bedarfsgemeinschaft_20070501.html
Frage I : Soll ich dagegen klagen und eine eigene BG für mich bilden, da ich über 25 bin?
dazu sei gesagt das ich weiterhin mit meiner Mutter zusammenleben will,
und sie nicht alleine lassen.
Frage II : Müssen wir beide dann in eine andere Wohnung umziehen, da ja dann nur ich
in der BG genannt werde? Also, kann die ARGE mich zwingen aus der jetzigen
Wohnung auszuziehen mit der Begründung "da nun eine Person in der BG gezählt
wird, wird auch der Wohnraum abgezogen"
Frage III : Wie würdet ihr persönlich handeln wenn ihr in meiner Lage wäret?
Grüße, ripop.